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Die Regierung fordert, dass die Durchführung der AHV in der Kompetenz der Kantone bleiben soll. Im Weiteren genehmigt sie die Teilrevision der Ortsplanung von Zuoz und schafft so die Voraussetzungen für die Realisierung der Umfahrungsstrasse Pro Sur.

Die Durchführung der AHV soll in der Kompetenz der Kantone bleiben
Die Regierung nimmt Stellung zu den Änderungen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Der Bund möchte die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen, die Erwerbsersatzordnung und die Familienzulagen in der Landwirtschaft modernisieren.
Die Regierung ist der Meinung, dass die Aufsicht über die 1. Säule modernisiert werden kann. Bei der Durchführung hingegen gibt es keinen Handlungsbedarf. Die Regierung weist Änderungen, welche das gute, reibungslose und kostengünstige Funktionieren der Durchführung tangieren könnten, entschieden zurück. Gleiches gilt für die Kompetenzen und Verantwortungen, welche die Kantone in diesem Bereich seit Langem aktiv wahrnehmen. Ein Verschieben dieser Aufgaben weg von den Kantonen hin zur Bundesverwaltung ist verfassungswidrig und technisch gefährlich. Das Durchführungssystem der 1. Säule hat sich seit Jahrzehnten als stabil, flexibel, kostengünstig und steuerbar erwiesen. Dies ist ein klarer Standortvorteil für die Schweiz und für den Kanton Graubünden. Daran soll sich mit der Einführung eines Aufsichtsgesetzes für die 1. Säule nichts ändern.
Im Weiteren bedauert die Regierung, dass der Entwurf ein unverhältnismässiges Gewicht auf operative Fragen der Durchführung statt auf eine verbesserte Gesamtsteuerung legt. Erfreulich ist hingegen, dass eine regelmässige Berichterstattung über Systemrisiken und die strategische Steuerung eingeführt werden soll.

Viehabsatz wird weiter gefördert
Das neue Direktzahlungssystem der Agrarpolitik 2014 – 2017 des Bundes überlässt die Tierhaltung vollständig den Gesetzmässigkeiten des freien Marktes, da die tierbezogenen Direktzahlungen wegfallen. Der Kanton fördert den Absatz von Nutztieren, indem er Werbeaktivitäten sowie marktentlastende Massnahmen unterstützt. Mit der Organisation und der Durchführung der öffentlichen Schlachtviehmärkte sowie dem Einzug und der Auszahlung der Erlöse wird die graubündenVIEH AG beauftragt. Als pauschale Entschädigung erhält sie dafür für das laufende Jahr 106 000 Franken. Für die Organisation der öffentlichen Schlachtviehmärkte wird für Rindvieh ein Beitrag von 40 Franken pro Tier und bei Schafen und Ziegen ein Stückbeitrag von fünf Franken bezahlt. Dieses leistungsabhängige System soll die graubündenVIEH AG dazu animieren, möglichst viele Tiere über den öffentlichen Markt zu verkaufen. Im Weiteren betreibt sie einen Transport- und Vorführservice, was ein willkommenes und effizientes Angebot für Betriebe darstellt, die eher abgelegen sind und über keine angemessene Infrastruktur verfügen. Für die Förderung des Schaf- und Ziegenmarktes wird wie bis anhin ein Auffuhrbeitrag von durchschnittlich sechs Franken pro vermarktetes Tier gewährt. Für Schafe, welche auf den Märkten in den Südtälern gehandelt und abgeführt werden, wird zusätzlich ein Transportbeitrag von vier Franken pro Tier ausbezahlt. Schliesslich gewährt der Kanton einen Beitrag von 90 000 Franken zur Amortisation des Viehvermarktungszentrums Cazis. Mit diesen Massnahmen sollen günstige Rahmenbedingungen für die Viehvermarktung im Kanton realisiert werden.

Zuoz darf Westumfahrung bauen
Die Regierung genehmigt eine Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zuoz. Mit dieser Teilrevision werden die Voraussetzungen für die Realisierung des Projekts "Umfahrungsstrasse Pro Sur" geschaffen. Die Umfahrung ist Teil der Studie "Verkehrsfreier Dorfkern" und ist als Westumfahrung des eigentlichen Dorfkerns von Zuoz geplant. Mit der Realisierung wird eine gute Erschliessung der hangseitigen Siedlung erreicht und gleichzeitig wird der Ortskerns vom motorisierten Verkehr entlastet.

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© Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz


Wildbachsperren der Dorfrüfe in Zizers werden saniert
Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Verbauung der Dorfrüfe (Chessirüfe) in Zizers mit einigen Auflagen und Bewilligungen. Bund und Kanton beteiligen sich an der Finanzierung mit wasserbaulichen Beiträgen. Der Bundesbeitrag beläuft sich auf rund 195 000 Franken und der Kantonsbeitrag auf 111 400 Franken. Mit dem Wasserbauprojekt wird auch die Deutsche Strasse H3 geschützt. Der Kanton beteiligt sich deshalb zudem mit einem strassenbaulichen Beitrag von 27 850 Franken.
Die Chessirüfe in Zizers ist ein aktiver Wildbach. Der Bachlauf führt mitten durch den südlichen Dorfteil von Zizers. In diesem Bereich befinden sich wichtige Verkehrsträger wie die Nationalstrasse A13, die Kantonsstrasse H3 sowie die Bahnlinien der SBB und der RhB. In den vergangenen Jahren führten lokale Gewitterregen zu Beschädigungen von insgesamt 17 Wildbachsperren. Um die Hochwassersicherheit auch in Zukunft gewährleisten zu können, müssen diese Bauwerksschäden behoben werden. Teilweise müssen entlang der Ufer neue Leitmauern erstellt werden, um die Wasserströmung kontrolliert auf die Sperren umzulenken. In anderen Fällen ist es ausreichend, die bestehenden Sperren zu unterfangen oder Mauerelemente auszufugen.

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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