Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes und spricht einen Beitrag für das Bärenland in Arosa. Zudem ermöglicht sie die Umsetzung eines neuen Wanderwegs bei der Roflaschlucht.
Regierung fordert Überarbeitung der RPG2-Vorlage des Bundes
Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte zweite Revisionsetappe des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG2) befasst sich mit den Vorschriften über das Bauen ausserhalb der Bauzonen (BAB). Aus Sicht der Regierung weist die Vorlage grosses Verbesserungspotenzial auf.
Laut Bundesrat verfolgt die Vorlage unter anderem das Ziel, den kantonalen Handlungsspielraum beim Bauen ausserhalb der Bauzonen zu vergrössern. Dies soll über einen neu entwickelten Planungsansatz erreicht werden. Die Regierung begrüsst es grundsätzlich, dass im Rahmen von Sonderplanungen angepasste Vorschriften erlassen werden könnten, um spezifische regionale Besonderheiten zu befriedigen. Besonders die Umsetzung der am 18. April 2016 eingereichten Bündner Standesinitiative zur Liberalisierung von Stallumnutzungen wäre auf einen solchen Ansatz angewiesen. Die Art und Weise, wie der Bund diesen Planungsansatz konkret ausgestaltet hat, ist jedoch nicht akzeptabel. Er ist an eine komplizierte, nicht ausgetestete und aufwändige Kompensationspflicht gekoppelt. Von den lockereren Vorschriften soll gemäss Vorlage etwa nur Gebrauch gemacht werden können, wenn andere Gebäude beseitigt werden. Der neue Handlungsspielraum muss im Ergebnis derart teuer und umständlich erkauft werden, dass ihn kaum ein Kanton sich wirklich leisten kann. Beim angedachten Planungsansatz handelt es sich somit um eine untaugliche Lösung, die gründlich zu überarbeiten ist.
Vernehmlassungsunterlagen UVEK
Kantonsbeitrag für das Bärenland in Arosa
Der Stiftung Arosa Bären gewährt die Regierung einen Beitrag von maximal 1,2 Millionen Franken an das Projekt Bärenland. Das Projekt beinhaltet den Bau eines Geheges für eine Fläche von rund 2,8 Hektaren. Im Gehege sollen fünf Braunbären aus schlechten Haltungsbedingungen vor allem aus Südosteuropa untergebracht werden. Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" wird die Bären identifizieren sowie konfiszieren und die Tiere anschliessend nach Arosa überführen. In einem tiergerechten Gehege sollen den Bären ein Stall (Unterschlupf zur Winterruhe) sowie mehrere Futterautomaten zur Verfügung stehen. Besucher können von einer Plattform, einem Bärenpfad und weiteren Inszenierungen profitieren.
Dank dem Bärenland soll insbesondere der Sommertourismus in Arosa aktiviert und aufgrund der erwartenden Gäste ein hoher volkswirtschaftlicher Nutzen erzielt werden. Die Anlage kostet insgesamt rund 6,5 Millionen Franken und hat für die Region Plessur sowie für die Gemeinde Arosa höchste Priorität. Das Projekt wird als systemrelevante Infrastruktur eingestuft, die der Destination Arosa wichtige Entwicklungsimpulse verleihen kann.
Wanderweg an der Roflaschlucht kann realisiert werden
Die Regierung genehmigt die am 29. März 2017 von der Gemeinde Andeer beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit bestehen nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der geplanten Fuss- und Wanderwegverbindung entlang des Lai da Seara. Dieser neue Wegabschnitt zwischen dem Wasserkraftwerk Bärenburg und der Roflaschlucht soll als Ergänzung zur heute bestehenden Wegverbindung entstehen. Weil im südlichen Bereich des Sees das Gelände entlang der Kantonsstrasse teilweise steil und unwegsam ist, soll der Weg in diesem Bereich über eine neue Fussgängerbrücke auf der anderen Seeseite geführt werden. Damit wird einerseits der imposante Blick auf die Schlucht ermöglicht und andererseits eine von der Kantonsstrasse getrennte und zugleich touristisch attraktive Wegführung bis zum Gasthaus Roflaschlucht sichergestellt.
©Bundesamt für Landestopografie
Flussufer in St. Moritz wird erhöht
Die Regierung genehmigt ein Projekt zur Verbauung des Inns oberhalb des St. Moritzersees. Der Flusslauf weist in diesem Gebiet auf verschiedenen Abschnitten hochwasserschutztechnische und ökologische Defizite auf. Die Gemeinde St. Moritz hat sich daher entschieden, in den kommenden Jahren vier wasserbauliche Projektetappen in Angriff zu nehmen. Das vorliegende Auflageprojekt beinhaltet die 2. Etappe von der Brücke Nolda bis zur Brücke Engadinerstrasse. Der rund 430 Meter lange und 14 Meter breite Flusskanal verläuft mitten durch das Kernsiedlungsgebiet von St. Moritz Bad. Das Projekt sieht unter anderem eine Erhöhung des Kanalufers um 80 bis 120 Zentimeter vor, was ein Abbruch der Brücken Nolda und Chalet Rousette zur Folge hat. Die Brücke Chalet Rousette soll auf höherem Niveau neu erstellt werden. Neben der Wiederherstellung des Hochwasserschutzes ermöglicht das Projekt auch eine Verbesserung der gewässerökologischen Situation.
Gemäss Programmvereinbarung "Schutzbauten Wasser" beteiligen sich Bund und Kanton finanziell an dieser Verbauung. Von den Kosten in der Höhe von insgesamt rund 2,1 Millionen Franken übernimmt der Bund maximal 726 000 Franken und der Kanton maximal 415 000 Franken.
Die Brücke Nolda muss abgebrochen werden
Talentpauschalen für Schüler der Academia Engiadina
Die Regierung genehmigt das Förderprogramm der Academia Engiadina im Bereich Sport ab der ersten bis zur sechsten Gymnasialklasse sowie ab der ersten bis zur dritten Klasse der Fachmittelschule rückwirkend auf den 1. August 2016. Privaten Mittelschulen mit genehmigten Förderprogrammen wird in Anwendung des Mittelschulgesetzes eine Talentpauschale von jährlich 1000 Franken pro Schülerin und Schüler entrichtet.
Bisher wurden Talentpauschalen nur bei Vorliegen des Qualitätslabels Swiss Olympic Sport School oder Swiss Olympic Partner School ausbezahlt. Seit dem 1. August 2017 wird allerdings auch die Partnerschaft mit einem Hochschulinstitut im Fachbereich Sport anerkannt. Mit der Teilrevision der Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen trat die entsprechende Anpassung in Kraft.
Aufgrund der Partnerschaft mit der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) erfüllt die Academia Engiadina nun die Vorgaben für die Bewilligung. Um den geförderten Sporttalenten einen Mehrwert aus der Partnerschaft mit der EHSM zu bieten, wird die Bewilligung mit der Auflage versehen, die Partnerschaft ab Schuljahr 2017/18 zu stärken.
©Academia Engiadina
Neues Lehrmittel für Natur und Technik für die Bündner Primarschule
Die Regierung genehmigt die Erarbeitung des Lehrmitteils "NaTech Primarstufe" in den Idiomen Sursilvan, Puter, Vallader und Sutsilvan sowie in Rumantsch Grischun und Italienisch. Im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplan 21 Graubünden besteht eine Lehrmittellücke im Fachbereich "Natur, Mensch, Gesellschaft" (NMG). Mit dem Lehrmittel "NaTech Primarstufe" kann diese Lücke zumindest teilweise geschlossen werden, es deckt fünf von neun Kompetenzbereichen des Fachs NMG ab. Mit "NaTech Primarstufe" können also mehr als die Hälfte der vom Lehrplan 21 Graubünden verlangten Inhalte in NMG künftig in allen Schulsprachen und lehrplankonform unterrichtet werden. Die Kosten für die Erarbeitung (ohne Produktion) von "NaTech Primarstufe" sind mit 650 000 Franken veranschlagt.
©Schulverlag plus
Erhöhung der zulässigen Höchstbreite auf zwei Strassen in Grüsch
Nach erfolgtem Neu- und Ausbau zweier kantonaler Verbindungsstrassen genehmigt die Regierung die Erhöhung der zulässigen Höchstbreite und die Aufhebung des Anhängerverbots an Lastwagen. Zum einen darf die Valzeinastrasse in Grüsch zwischen dem Anschluss Überlandquart bis Boden neu mit einer maximalen Breite von 2,55 Meter befahren werden. Gleiches gilt für die Überlandquartstrasse ab der Pendlatobelbrücke bis Valzalum.
©Bundesamt für Landestopografie
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden