Für Menschen mit Behinderung bestehen zahlreiche Barrieren bei der politischen Meinungsbildung und bei der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts.
So ist für viele Personen mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung zum heutigen Zeitpunkt eine geheime Stimmabgabe nicht möglich.
Eine barrierefreie elektronische Stimmabgabe oder Wahlschablonen könnten dem Problem entgegenwirken. Barrierefreie Informationen für Wahlen und Abstimmungen würden die autonome Meinungsbildung für Menschen mit Behinderung ermöglichen.
Basel-Stadt ist landesweit der erste Kanton, der die elektronische Stimmabgabe für Menschen mit Behinderung ermöglicht.
Die Ausdehnung von E-Voting für Menschen mit Behinderung entspricht zudem der Strategie des Bundesrates für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe.
Die Unterzeichnenden bitten die Regierung nun um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann wird E-Voting in unserem Kanton eingeführt?
2. Ist bei der Einführung vorgesehen, Massnahmen zu schaffen, um es auch Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen?
3. Falls ja, wie sehen diese Massnahmen aus?
4. Falls nein, wie begründet die Regierung eine Ablehnung dieses Anliegens?
Chur, 19. April 2016
Gartmann-Albin, Bondolfi, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Burkhardt, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova (Ilanz), Cavegn, Caviezel (Chur), Della Vedova, Deplazes, Fasani, Felix (Haldenstein), Gunzinger, Hardegger, Jaag, Jeker, Joos, Koch (Tamins), Kunfermann, Kunz (Chur), Kuoni, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Widmer-Spreiter, Wieland, Cao, Degiacomi, Sigron, Tuor