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Session: 07.12.2016

In ihrer Antwort zur Anfrage Stiffler (Davos Platz) hat sich die Regierung lobend zur Arbeit des Vereins „historic RhB“ geäussert und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der RhB angeregt. Im Weiteren hat die Regierung „historic RhB“ aufgefordert, ihre touristischen Visionen direkt bei der RhB einzubringen.

Dem Vernehmen nach ist das Verhältnis zwischen der RhB und „historic RhB“ von zahlreichen Kooperationen, gegenseitigem Verständnis und gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Im paritätisch besetzten SKA (Steuerungs- & Kommunikationsausschuss) werden alle laufenden Projekte, bei denen beide Partner involviert sind, besprochen und allfällige Probleme gemeinsam gelöst.

„historic RhB“ möchte zusätzlich zum normalen „RhB-Tagesgeschäft“ fahrplanmässige Erlebniszüge mit historischem Rollmaterial auf dem Streckennetz der RhB einsetzen. Geplant wären zum Beispiel Nostalgiezüge von Davos nach Bergün – mit Einbezug des Bahnmuseums Albula in Bergün – oder von St. Moritz über den höchsten Punkt der RhB (Ospizio Bernina) bis zur Aussichtsterrasse nach Alp Grüm – oder von Chur in die Rheinschlucht bis zur ersten Stadt am Rhein (llanz) usw. Diese Exkursionen würden regelmässig angeboten (z.B. an den Wochenenden vom Juni - Oktober) und wären wie die übrigen RhB-Regelzüge im Fahrplan (Kursbuch, „online“ etc.) publiziert; somit wäre auch eine garantierte Durchführung dieser Fahrten gesichert.

Die RhB, deren Leistungsauftrag durch den Kanton definiert ist, sieht sich jedoch ausserstande, mehr Geld für den Betrieb historischer Züge aufzuwenden. Die Unterzeichnenden sind der Meinung, dass ein regelmässiger Einsatz solcher Nostalgiezüge den touristischen Wert und die Attraktivität des touristischen Angebotes im ganzen Kanton bedeutend steigern würde.

Um die vorgeschlagenen Leistungen zu erbringen und den Tourismus in Graubünden entsprechend zu stärken, ersuchen die Unterzeichnenden die Regierung, den Leistungsauftrag – unter Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel und unter der Vorgabe einer kostenneutralen Lösung innerhalb der RhB – mit dem Auftrag zur Förderung der „Bündner Kulturbahn“ zu ergänzen.

Chur, 7. Dezember 2016

Stiffler (Davos Platz), Hug, Della Vedova, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Bleiker, Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Cahenzli-Philipp, Casty, Cavegn, Clalüna, Danuser, Davaz, Deplazes, Engler, Epp, Felix (Haldenstein), Gartmann-Albin, Giacomelli, Grass, Hartmann, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Koch (Tamins), Koch (Igis), Komminoth-Elmer, Lamprecht, Locher Benguerel, Mani-Heldstab, Mathis, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Monigatti, Müller, Nay, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Peyer, Pfenninger, Pult, Salis, Schutz, Tenchio, Thomann-Frank, Toutsch, Troncana-Sauer, von Ballmoos, Waidacher, Weber, Weidmann, Widmer-Spreiter, Erhard, Pfister

Antwort der Regierung

Die Regierung hat in der Beantwortung der Anfrage Stiffler (Davos Platz) betreffend die "Unterstützung der Bündner Kulturbahn" vom 13. Oktober 2015 (Prot. Nr. 861) die enge Zusammenarbeit zwischen der Rhätischen Bahn (RhB) und dem Verein "historic RhB" positiv gewürdigt. Bereits heute unterstützt die RhB auf mannigfaltige Art die Tätigkeit des Vereins und wendet jährlich nicht unerhebliche finanzielle Mittel zur Vermarktung von Sonderfahrten mit Nostalgiezügen auf. Auch der Kanton hat in den letzten Jahren einmalige Beiträge für Projekte der Aufarbeitung und Vermittlung des mobilen Kulturguts (historisches Rollmaterial), wie auch an den Bau einer entsprechenden Fahrzeughalle in Samedan gesprochen. Der Verein "historic RhB" möchte nun zusätzlich zum normalen "RhB-Tagesgeschäft" fahrplanmässige Erlebniszüge mit historischem Rollmaterial einsetzen. Es wird davon ausgegangen, dass mit einem regelmässigen Einsatz solcher Nostalgiezüge der touristische Wert und die Attraktivität des touristischen Angebots im ganzen Kanton steigen würden.

Der Freizeitverkehr und touristische Erlebnisse sind für die RhB von grosser Bedeutung. Bereits heute bietet die RhB ca. 50 Sonderfahrten und Spezialangebote pro Jahr an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die historischen Fahrten, insbesondere die Dampffahrten, nicht kostendeckend sind. Bei einem weiteren Ausbau zu einem fahrplanmässigen Angebot wird deshalb erwartet, dass der Kanton jährlich die ungedeckten Kosten trägt.

Gemäss Art. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (GöV; BR 872.100) sichern Kanton und Gemeinden die verkehrsmässige Erschliessung des Kantons mit öffentlichen Verkehrsmitteln und schaffen Anreize zu deren vermehrten Benützung. Ein Angebot des regionalen Personenverkehrs wird gemeinsam mit dem Bund bestellt und abgegolten, wenn die entsprechende Linie eine Erschliessungsfunktion erfüllt, diese ganzjährig betrieben wird und eine minimale Wirtschaftlichkeit aufweist (Art. 6 der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs; SR 745.16). Erlebniszüge mit historischem Rollmaterial erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Nebst der ordentlichen Finanzierung mit dem Bund bei der verkehrsmässigen Erschliessung fördert der Kanton zusätzlich mit verschiedenen Massnahmen und unter Einsatz von erheblichen finanziellen Mitteln bereits heute generell den öffentlichen Verkehr. Die in Art. 19 GöV vorgesehenen Förderungstatbestände zielen aber auf Massnahmen, die die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel erleichtern oder das Umsteigen darauf fördern sollen. Diese Förderung will also stets einen Umsteigeeffekt erzielen, was bei Erlebnisfahrten nicht der Fall wäre. So besehen, fehlen im GöV die Rechtsgrundlagen sowohl für die Abgeltung als auch für die Förderung eines solchen Angebots. Die Aufnahme solcher Leistungen in die Angebotsvereinbarung von Bund und Kanton mit der RhB ist somit nicht möglich.

Die Unterzeichner des Auftrags begründen ihr Anliegen vornehmlich mit Argumenten zur Förderung des Tourismus und der "Bündner Kulturbahn". Weder das Wirtschaftsentwicklungsgesetz noch das Kulturförderungsgesetz sehen aber die Möglichkeit vor, Beiträge an jährlich wiederkehrende Betriebsdefizite zu leisten. Mangels gesetzlicher Grundlage für die Finanzierung solcher Fehlbeträge sieht sich die Regierung ausser Stande, dem Anliegen zu entsprechen. Sie beantragt deshalb, den Auftrag abzulehnen.

08. März 2017