Durch den demografischen Wandel, verbunden mit medizinischen Fortschritten, wird die Anzahl Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die ins Seniorenalter kommen, wachsen. Dazu zählen Menschen, die bereits von Geburt oder frühen Lebensphasen an mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung leben, wie auch Menschen mit psychischen Erkrankungen. Ebenso steigt die Anzahl Menschen, die mit übertragbaren Krankheiten, z.B. AIDS, MRSA, oder mit einer Suchtproblematik das Pensionsalter erreichen.
Wenn nun eine altersbedingte Pflegebedürftigkeit dazu kommt, kann das die Institutionen vor neue Herausforderungen stellen, in personeller wie auch in infrastruktureller Hinsicht.
Ältere Menschen mit den oben erwähnten Erkrankungen oder Beeinträchtigungen werden auf spezielle Einrichtungen oder auf spezialisierte Pflege in den Pflegeheimen angewiesen sein.
Die Unterzeichnenden stellen deshalb folgende Fragen:
1. Wie ist im Kanton Graubünden die qualitativ und quantitativ ausreichende Versorgung älterer Menschen mit besonderen Bedürfnissen bei altersbedingt auftretender Pflegebedürftigkeit sichergestellt?
2. Wie sieht dies bei älteren pflegebedürftigen Menschen mit einer Suchtproblematik aus?
3. Mit welcher Entwicklung dieser beiden Bereiche rechnet die Regierung in den nächsten 10 bis 15 Jahren?
4. Sind die Pflegeheime infrastrukturell und personell für die Pflege von Menschen mit übertragbaren Erkrankungen vorbereitet? Wer übernimmt die Kosten, wenn spezielle Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen?
Chur, 14. Juni 2017
Cahenzli-Philipp, Lorez-Meuli, Holzinger-Loretz, Atanes, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Bondolfi, Bucher-Brini, Caduff, Casanova (Ilanz), Casty, Caviezel (Chur), Clalüna, Danuser, Darms-Landolt, Deplazes, Dosch, Florin-Caluori, Foffa, Gartmann-Albin, Geisseler Hans, Hardegger, Jaag, Jeker, Kollegger, Lamprecht, Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Monigatti, Niederer, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Widmer-Spreiter