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Session: 14.06.2017

Durch den demografischen Wandel, verbunden mit medizinischen Fortschritten, wird die Anzahl Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die ins Seniorenalter kommen, wachsen. Dazu zählen Menschen, die bereits von Geburt oder frühen Lebensphasen an mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung leben, wie auch Menschen mit psychischen Erkrankungen. Ebenso steigt die Anzahl Menschen, die mit übertragbaren Krankheiten, z.B. AIDS, MRSA, oder mit einer Suchtproblematik das Pensionsalter erreichen.

Wenn nun eine altersbedingte Pflegebedürftigkeit dazu kommt, kann das die Institutionen vor neue Herausforderungen stellen, in personeller wie auch in infrastruktureller Hinsicht.

Ältere Menschen mit den oben erwähnten Erkrankungen oder Beeinträchtigungen werden auf spezielle Einrichtungen oder auf spezialisierte Pflege in den Pflegeheimen angewiesen sein.

Die Unterzeichnenden stellen deshalb folgende Fragen:

1. Wie ist im Kanton Graubünden die qualitativ und quantitativ ausreichende Versorgung älterer Menschen mit besonderen Bedürfnissen bei altersbedingt auftretender Pflegebedürftigkeit sichergestellt?

2. Wie sieht dies bei älteren pflegebedürftigen Menschen mit einer Suchtproblematik aus?

3. Mit welcher Entwicklung dieser beiden Bereiche rechnet die Regierung in den nächsten 10 bis 15 Jahren?

4. Sind die Pflegeheime infrastrukturell und personell für die Pflege von Menschen mit übertragbaren Erkrankungen vorbereitet? Wer übernimmt die Kosten, wenn spezielle Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen?

Chur, 14. Juni 2017

Cahenzli-Philipp, Lorez-Meuli, Holzinger-Loretz, Atanes, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Bondolfi, Bucher-Brini, Caduff, Casanova (Ilanz), Casty, Caviezel (Chur), Clalüna, Danuser, Darms-Landolt, Deplazes, Dosch, Florin-Caluori, Foffa, Gartmann-Albin, Geisseler Hans, Hardegger, Jaag, Jeker, Kollegger, Lamprecht, Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Monigatti, Niederer, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Widmer-Spreiter

Antwort der Regierung

Wie in der Anfrage zutreffend ausgeführt, nimmt die Anzahl älterer Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu. Die Pflegeheimplanung und die Angebotsplanung für die Angebote für erwachsene Menschen mit Behinderung haben entsprechend zu gewährleisten, dass Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder anderen Bedürfnissen bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit ihren Bedürfnissen Rechnung tragende Pflege und Betreuung erhalten.

Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:

1./2. Die qualitativ und quantitativ ausreichende Versorgung von älteren pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung, psychischen Krankheiten oder einer Suchtproblematik wird durch die Alters- und Pflegeheime und die Spitex-Dienste sichergestellt. Alters- und Pflegeheime sind gemäss der Verordnung zum Gesundheitsgesetz verpflichtet, die psychiatrische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten und über eine Vereinbarung mit einem Konsiliarpsychiater zu verfügen, welcher bei Bedarf auch Fallbesprechungen oder Supervision in den Pflegeteams durchführt. Die allermeisten älteren pflegebedürftigen Menschen mit speziellen Bedürfnissen erhalten in den Alters- und Pflegeheimen im Kanton individuelle, auf den Pflegebedarf abgestimmte Pflege und Betreuung. In ganz wenigen Fällen mit einem hochspezialisierten Pflegebedarf kann sich eine Platzierung in einer dafür spezialisierten ausserkantonalen Einrichtung als notwendig erweisen. Die Spitex-Dienste haben die psychiatrische Betreuung der Klientinnen und Klienten, soweit nicht eigene Mitarbeitende mit psychiatrischer Pflegeausbildung zur Verfügung stehen, durch den Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit den Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) sicherzustellen. Weiter bieten vierzehn freiberuflich tätige Pflegefachpersonen psychiatrische Betreuung von Menschen mit psychischen Krankheiten oder Suchtproblemen an.

Bei in einer sozialen Einrichtung lebenden Menschen mit Behinderung kann in der Regel auch ein höherer Pflegebedarf durch die Spitexdienste abgedeckt werden, so dass diese nicht gezwungen sind, in ein Alters- und Pflegeheim umzuziehen. Gegenwärtig leben in sozialen Einrichtungen des Kantons Graubünden 106 ältere Menschen mit Behinderung.

Eine verlässliche Prognose zur Entwicklung des Bedarfs in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren ist nicht möglich. Entsprechend werden die Planungen periodisch aktualisiert.

3. Die Pflegeheimplanung 2015 geht davon aus, dass bis ins Jahr 2020 keine zusätzlichen Betten benötigt werden und bis ins Jahr 2025 nur in wenigen Regionen ein geringer Zusatzbedarf besteht.

Die im letzten Jahr für die Jahre 2016 bis 2019 erstellte Angebotsplanung für stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote für erwachsene Menschen mit Behinderung rechnet mit einem zusätzlichen Bedarf an geschützten Wohnplätzen in den nächsten vier Jahren. Insbesondere für Personen mit einem mittleren und hohen Betreuungsbedarf sowie für stark pflegebedürftige Personen – was auch auf behinderte Menschen im Seniorenalter zutreffen kann – ist mit einem Platzausbau im Kanton Graubünden zu rechnen.

4. Die Alters- und Pflegeheime weisen grösstenteils eine moderne und zeitgemässe Infrastruktur auf und sind entsprechend auf die Pflege von Menschen mit übertragbaren Krankheiten vorbereitet. Mehrheitlich stehen Einzelzimmer zur Verfügung, welche allfällige Isolationsmassnahmen von Personen mit MRSA-Bakterien oder Noroviren ermöglichen. Umfassende und spezifische Hygienekonzepte sind in allen Institutionen vorhanden. Die Regierung erachtet entsprechend die Schaffung von zusätzlichen, speziellen Rahmenbedingungen als nicht notwendig. Allfällige Kosten aus Massnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von übertragbaren Krankheiten sind von den Alters- und Pflegeheimen zu tragen.

30. August 2017