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Session: 05.12.2017

Im Kanton Graubünden besteht ein gut ausgebautes Netz an Sammelstellen für Glas, Metall, Grünabfälle, Altkleider usw. um sie einer Wiederverwertung zuzuführen. Was bei den erwähnten Materialien funktioniert, funktioniert auch für Plastikabfälle, wie die erfolgreich eingeführten Kunststoffsammlungen in den Kantonen Thurgau und St. Gallen (ZAB) belegen. Bereits 250 Gemeinden der Deutschschweiz haben Kunststoffsammelsysteme bewilligt oder selbst eingeführt – dies zeigt, dass die Bevölkerung bereit ist, einen Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz zu leisten.

Heute beträgt die Sammelquote bei Kunststoffen lediglich 11 %, wobei es sich hauptsächlich um PET- und PE-Flaschen handelt, welche vom Handel gesammelt werden. Hunderttausende von Tonnen prinzipiell gut rezyklierbarer Kunststoffe (PET-Schalen, PE und PP) werden heute nicht zurück in den Kreislauf geführt, sondern in Kehrichtverbrennungsanlagen vernichtet.

Aktuelle Studien fordern eine deutliche Erhöhung der Recyclingquote, weil pro Tonne rezykliertem Kunststoff bis zu 2.4 Tonnen CO2 eingespart werden können. Auf die Schweiz hochgerechnet reduziert sich so der CO2-Ausstoss dadurch um mehrere hunderttausend Tonnen. Insbesondere dann, wenn auch Kunststoffe aus der Landwirtschaft (Silofolien) und dem Gewerbe gesammelt werden. Davon profitieren neben dem Klima auch die Kehrichtverbrennungsanlagen. Diese haben sich verpflichtet, ihren CO2-Ausstoss zu reduzieren und können die gesetzten Ziele erreichen, indem Sie das Recycling von Kunststoffen zulassen oder gar selbst fördern.

Die Rezyklierung wiederverwertbarer Materialen ist nicht nur ein Gebot des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Kunststoffrecycling schafft Arbeitsplätze und macht uns unabhängiger von Rohstoffimporten.

Wie bei allen Recyclingsystemen ist es auch beim Kunststoff wichtig, dass gewisse Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Ebenfalls wichtig ist, dass Kunststoffsammlungen verursachergerecht finanziert werden und für die Gemeinden keine Mehrkosten entstehen. Dies gelingt am besten, wenn die Sammelsäcke von den Zweckverbänden vertrieben werden, wie dies im Kanton Thurgau gemacht wird. Damit auch die Landwirtschaft und das Gewerbe mitmachen, sind eventuell zusätzliche Anreize notwendig.

Es liegt in der Verantwortung des Kantons, hierfür in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die geeigneten Massnahmen zu definieren, zu koordinieren und umzusetzen.

Die Regierung wird beauftragt, eine flächendeckende Sammlung von Kunststoffen einzuführen, um sie einer sinnvollen Wiederverwertung zuzuführen, statt in Kehrichtverbrennungsanlagen zu verbrennen.

Chur, 5. Dezember 2017

Deplazes, Pfenninger, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Brandenburger, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Danuser, Dermont, Dosch, Felix (Scuol), Foffa, Gunzinger, Hardegger, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Joos, Kunfermann, Locher Benguerel, Mathis, Monigatti, Niederer, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pult, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Vetsch (Klosters Dorf), Weber, Antognini, Berther (Segnas)

Antwort der Regierung

Der Auftrag Deplazes verlangt, eine flächendeckende Sammlung von Kunststoffen einzuführen, um sie einer sinnvollen Wiederverwertung zuzuführen, statt in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) zu verbrennen.

Siedlungsabfälle sind nach Art. 31b Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01) durch die Kantone zu entsorgen. Im Kanton Graubünden wird diese Aufgabe in den Art. 35–39 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 2. Dezember 2001 (Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG; BR 820.100) den Gemeinden zugewiesen. Übrige Abfälle – also grundsätzlich alle anderen anfallenden Abfälle – sind gemäss Art. 31c USG durch deren Inhaber zu entsorgen. Für eine flächendeckende Sammlung von Kunststoffen sind somit die Gemeinwesen lediglich für Siedlungsabfälle zuständig. Formell wäre zur Umsetzung des Auftrags eine Ergänzung des KUSG nötig, um die Gemeinden anzuweisen, verschiedene Fraktionen der Siedlungsabfälle separat zu sammeln.

Um die ökonomischen und ökologischen Wirkungen der bestehenden Sammel- und Verwertungssystemen von Kunststoffen zu evaluieren, haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zusammen mit verschiedenen kantonalen Fachstellen – auch aus dem Kanton Graubünden – eine Studie in Auftrag gegeben. Je gemischter Kunststoffe gesammelt werden, desto schwieriger und aufwändiger wird deren Sortierung und Aufbereitung. Aus Gemischtsammlungen können heute kaum zu 50 % hochwertige stoffliche Verwertungen erreicht werden. Der Rest wird thermisch genutzt, mit anderen Worten in einer KVA oder einem Zementwerk verwertet bzw. verbrannt.

Die Situation beim Recycling von PET-Getränkeflaschen sieht etwas anders aus. PET-Getränkeflaschen werden relativ sortenrein gesammelt und können weitgehend zu hochwertigen Produkten verwertet werden. Zudem verursacht Primär-PET in der Herstellung mehr Umweltbelastung als andere Kunststoffe und weist einen tieferen Heizwert auf.

Je mehr Separatsammlungen für Kunststoffe, desto schlechter wird die Qualität der Sammelfraktionen. Dies beklagen PET-Sammler schon heute. Der Aufwand für Systeme mit einem Kosten/Nutzen-Verhältnis von einem Drittel des Recyclings von PET-Getränkeflaschen ist nicht zu rechtfertigen. Bei einer Wiederverwertung machen die Sammellogistik und der Transport von Abfällen einen grossen Teil der anfallenden Kosten aus. In unserem Kanton, der durch seine dezentralen Siedlungsstrukturen, kleine Einheiten und weite Wege gekennzeichnet ist, haben Detailhändler gegenüber Gemeinden erhebliche logistische Vorteile. Mit wenig ausgelasteten Leergutrücktransporten zu den Verteilzentren können kostengünstigere und ökologischere Lösungen realisiert werden, als wenn Gemeinden teure Einwegtransporte organisieren und Sammelbehälter umbauen müssen. Kommunale Lösungen sind denn auch um bis zu 50 % aufwändiger als Branchenlösungen. Sie lassen sich höchstens subsidiär zu Branchenlösungen rechtfertigen, sollen aber nicht die Regel werden.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass mit der heutigen Verwertungstechnik wegen der hohen Kosten der Sammel- und Transportlogistik eine flächendeckende Sammlung von Kunststoffen im Kanton Graubünden einen teuer erkauften und relativ bescheidenen Umweltnutzen bringen würde. Eine sortenreine separate Sammlung von PET-Getränkeflaschen ist hingegen sinnvoll und soll beibehalten werden. Auch die vom Detailhandel angebotene Sammlung von Kunststoffflaschen (meist PE-Kunststoff, der gut verwertbar ist) ist zu unterstützen. Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

16. Februar 2018