Die Unterzeichnenden fordern eine vermehrte Verwendung von Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung. Bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von öffentlichen und öffentlich subventionierten Bauten und Anlagen soll soweit geeignet die Verwendung von Holz, nach Möglichkeit von einheimischem Bündner oder zumindest Schweizer Holz, gefördert werden. Rechtliche Rahmenbedingungen zur entsprechenden Verpflichtung der Bauherrschaften sollen geschaffen werden.
In den vergangenen 13 Jahren wurden zur Thematik bisher ein Auftrag (Thomann 2004) sowie eine Anfrage (Deplazes 2014) an die Regierung gestellt. Die Regierung erklärte sich 2004 grundsätzlich bereit, bei eigenen Hochbauten die Verwendung des Baustoffes Holz zu prüfen und nach Möglichkeit zu fördern. Zudem wollte sich der Kanton für subventionierte Bauten bei den Bauherrschaften dafür einsetzen, dass jeweils die Variante Holz geprüft und anderen Lösungsvorschlägen gegenübergestellt wird.
Die genannte Anfrage im 2014 lobte die verschiedenen Bauten des Tiefbauamtes als vorbildlich, wies diesbezüglich aber auf grobe Defizite bei entsprechenden Hochbauten hin. Diese Situation hat sich in der Zwischenzeit leider kaum geändert. Derweil erkennen private Bauherrschaften immer mehr das Potenzial des modernen Holzbaus. Im schweizerischen privaten Mehrfamilienhausbau wurden gemäss BFH 2009 noch 187‘000 m3, 2014 bereits 323‘000 m3 Holz eingesetzt, was einer Steigerung um 72 % entspricht.
Eine Dynamisierung auf allen Stufen der Holzbranche ist aber absolut erstrebenswert, da die Verwendung von Holz aufgrund der ökologischen Vorteile dieses Rohstoffs und seiner Stellung in der regionalen Wald- und Holzwirtschaft in einem grossen öffentlichen Interesse liegt. Mit der Verwendung von Holz als Baumaterial wird ein Rohstoff eingesetzt, der als erneuerbares Material schlechthin bezeichnet werden kann, weil es CO2 speichert und bei der grauen Energie eine günstige Bilanz aufweist. Die regionalpolitische Bedeutung der Wald- und Holzwirtschaft ist sehr gross, weil diese auch in peripheren Regionen zahlreiche Arbeitsplätze sichert. Überdies hat sich das Know-how des Holzbaus in den letzten 20 Jahren sehr stark weiterentwickelt und man ist heute imstande, ökologisch, funktionell und ästhetisch herausragende Lösungen anzubieten.
Die vergaberechtliche Gesetzgebung für öffentliche Ausschreibungen verbietet eine direkte Forderung nach bestimmten Produzenten oder einer bestimmten Herkunft. Trotzdem gibt es einen Spielraum, um auch bei öffentlichen Bauten auf die Verwendung von einheimischem Holz setzen zu können. Dieser wurde im Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. iur. Jean-Michel Brahier vom 21. März 2014 im Kanton Freiburg ausgelotet, mit dem Ergebnis, dass der Kanton durchaus Möglichkeiten hat. Erwähnenswert ist auch der Leitfaden „Ausschreibung von Bauten mit Schweizer Holz“.
Verschiedene Kantone nutzen bereits den Spielraum. So wurde im Kanton Freiburg am 19. August 2014 eine „Richtlinie des Staatsrats über den Einsatz von Holz bei öffentlichen Bauten des Staats und bei vom Staat subventionierten Schulgebäuden“ erlassen. Darin sind vier Bestimmungen besonders bemerkenswert: a) Bei Ausschreibungen von Bauten wird immer präzisiert, dass der Einsatz von Holz gefördert wird; b) In der Jury ist immer eine Holzbau-Fachperson vertreten; c) Holzlabels werden anerkannt und d) Holz aus dem eigenen Staatswald wird bevorzugt. Diese Richtlinie der kantonalen Exekutive bewährt sich gut. In der Folge entschied sich Freiburg beim Neubau des aktuell grössten Verwaltungsgebäudes des Kantons für eine Holzvariante. Das jetzt realisierte Polizeigebäude in Granges-Paccot überzeugt punkto Ästhetik, Bauökologie und Funktionalität und bietet 160 Mitarbeitern ein produktives und angenehmes Arbeitsumfeld.
Aus diesen Gründen beauftragen wir die Regierung, im Kanton Graubünden entsprechende rechtliche Grundlagen auszuarbeiten.
Chur, 14. Juni 2017
Della Vedova, Danuser, Thomann-Frank, Alig, Atanes, Berther (Disentis/Mustér), Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Cavegn, Crameri, Deplazes, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Gartmann-Albin, Geisseler Hans, Giacomelli, Jaag, Jenny, Joos, Kappeler, Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Lamprecht, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Mathis, Monigatti, Niederer, Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Salis, Schneider, Steiger, Tenchio, Tomaschett (Breil), Weber, Zanetti, Berther (Segnas), Bossi, Föhn, Geisseler Severin, Wellig