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Session: 14.06.2017

Die Unterzeichnenden fordern eine vermehrte Verwendung von Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung. Bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von öffentlichen und öffentlich subventionierten Bauten und Anlagen soll soweit geeignet die Verwendung von Holz, nach Möglichkeit von einheimischem Bündner oder zumindest Schweizer Holz, gefördert werden. Rechtliche Rahmenbedingungen zur entsprechenden Verpflichtung der Bauherrschaften sollen geschaffen werden.

In den vergangenen 13 Jahren wurden zur Thematik bisher ein Auftrag (Thomann 2004) sowie eine Anfrage (Deplazes 2014) an die Regierung gestellt. Die Regierung erklärte sich 2004 grundsätzlich bereit, bei eigenen Hochbauten die Verwendung des Baustoffes Holz zu prüfen und nach Möglichkeit zu fördern. Zudem wollte sich der Kanton für subventionierte Bauten bei den Bauherrschaften dafür einsetzen, dass jeweils die Variante Holz geprüft und anderen Lösungsvorschlägen gegenübergestellt wird.

Die genannte Anfrage im 2014 lobte die verschiedenen Bauten des Tiefbauamtes als vorbildlich, wies diesbezüglich aber auf grobe Defizite bei entsprechenden Hochbauten hin. Diese Situation hat sich in der Zwischenzeit leider kaum geändert. Derweil erkennen private Bauherrschaften immer mehr das Potenzial des modernen Holzbaus. Im schweizerischen privaten Mehrfamilienhausbau wurden gemäss BFH 2009 noch 187‘000 m3, 2014 bereits 323‘000 m3 Holz eingesetzt, was einer Steigerung um 72 % entspricht.

Eine Dynamisierung auf allen Stufen der Holzbranche ist aber absolut erstrebenswert, da die Verwendung von Holz aufgrund der ökologischen Vorteile dieses Rohstoffs und seiner Stellung in der regionalen Wald- und Holzwirtschaft in einem grossen öffentlichen Interesse liegt. Mit der Verwendung von Holz als Baumaterial wird ein Rohstoff eingesetzt, der als erneuerbares Material schlechthin bezeichnet werden kann, weil es CO2 speichert und bei der grauen Energie eine günstige Bilanz aufweist. Die regionalpolitische Bedeutung der Wald- und Holzwirtschaft ist sehr gross, weil diese auch in peripheren Regionen zahlreiche Arbeitsplätze sichert. Überdies hat sich das Know-how des Holzbaus in den letzten 20 Jahren sehr stark weiterentwickelt und man ist heute imstande, ökologisch, funktionell und ästhetisch herausragende Lösungen anzubieten.

Die vergaberechtliche Gesetzgebung für öffentliche Ausschreibungen verbietet eine direkte Forderung nach bestimmten Produzenten oder einer bestimmten Herkunft. Trotzdem gibt es einen Spielraum, um auch bei öffentlichen Bauten auf die Verwendung von einheimischem Holz setzen zu können. Dieser wurde im Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. iur. Jean-Michel Brahier vom 21. März 2014 im Kanton Freiburg ausgelotet, mit dem Ergebnis, dass der Kanton durchaus Möglichkeiten hat. Erwähnenswert ist auch der Leitfaden „Ausschreibung von Bauten mit Schweizer Holz“.

Verschiedene Kantone nutzen bereits den Spielraum. So wurde im Kanton Freiburg am 19. August 2014 eine „Richtlinie des Staatsrats über den Einsatz von Holz bei öffentlichen Bauten des Staats und bei vom Staat subventionierten Schulgebäuden“ erlassen. Darin sind vier Bestimmungen besonders bemerkenswert: a) Bei Ausschreibungen von Bauten wird immer präzisiert, dass der Einsatz von Holz gefördert wird; b) In der Jury ist immer eine Holzbau-Fachperson vertreten; c) Holzlabels werden anerkannt und d) Holz aus dem eigenen Staatswald wird bevorzugt. Diese Richtlinie der kantonalen Exekutive bewährt sich gut. In der Folge entschied sich Freiburg beim Neubau des aktuell grössten Verwaltungsgebäudes des Kantons für eine Holzvariante. Das jetzt realisierte Polizeigebäude in Granges-Paccot überzeugt punkto Ästhetik, Bauökologie und Funktionalität und bietet 160 Mitarbeitern ein produktives und angenehmes Arbeitsumfeld.

Aus diesen Gründen beauftragen wir die Regierung, im Kanton Graubünden entsprechende rechtliche Grundlagen auszuarbeiten.

Chur, 14. Juni 2017

Della Vedova, Danuser, Thomann-Frank, Alig, Atanes, Berther (Disentis/Mustér), Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Cavegn, Crameri, Deplazes, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Gartmann-Albin, Geisseler Hans, Giacomelli, Jaag, Jenny, Joos, Kappeler, Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Lamprecht, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Mathis, Monigatti, Niederer, Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Salis, Schneider, Steiger, Tenchio, Tomaschett (Breil), Weber, Zanetti, Berther (Segnas), Bossi, Föhn, Geisseler Severin, Wellig

Antwort der Regierung

Die Regierung anerkennt die positiven Aspekte von nachhaltig produziertem Holz und ist sich der regionalpolitischen Bedeutung dieses regenerierbaren Rohstoffes bewusst. In der Nutzung entlang der gesamten Holzkette liegt ein grosses wertschöpfendes Potential für den ganzen Kanton. Ebenso bildet die aktive Waldpflege und damit auch die Holznutzung ein wichtiges Element zum nachhaltigen Schutz des Menschen und seiner Lebensräume.

Seit Jahren ist es das erklärte Ziel der Regierung, die einheimische Ressource Holz nach Möglichkeit zu nutzen. Davon zeugen nicht nur die Antworten zu den erwähnten parlamentarischen Vorstössen Thomann und Deplazes, sondern vor allem zahlreiche Bauten der jüngeren Generation wie die beiden Werkhöfe in Davos und Ilanz, elf realisierte (u.a. Poschiavo) und drei geplante Unterhaltsstützpunkte für den Strassenunterhalt, mehrere Ökonomiegebäude der kantonalen Landwirtschaftsbetriebe, das Maschinenausbildungszentrum am Plantahof, das Schwerverkehrskontrollzentrum Cazis/Realta, die Fischzuchtanstalten in Trun und Poschiavo, das Betriebsgebäude Forstgarten Rodels, die temporären 40 Schulzimmer und Mensa für die Bündner Kantonsschule mit der Weiterverwendung von acht Schulräumen als Erweiterung der Pädagogischen Hochschule, die geplanten temporären Unterkunftsbauten während der Instandsetzung des Konvikts und deren Weiterverwendung an anderen Standorten und das geplante Erstaufnahmezentrum Meiersboden als integrale Holzbauten sowie die Anwendung von Holz im Innenausbau (gesamte Ausstattung der neuen Justizvollzugsanstalt Realta), bei Fassaden und Fenstern. Ebenfalls kommt Holz als Energieträger häufig zur Anwendung. Nebst Grossanlagen sind auch zahlreiche kleinere Pelletanlagen kantonal im Einsatz. Ausserdem wurden auf dem kantonalen Strassennetz verschiedene Brücken und Überführungen in Holz ausgeführt.

Die Verwendung von Holz ist bei allen Wettbewerbsverfahren für Hochbauten des Kantons immer eine mögliche Variante. Die Vorgabe des Energielabels Minergie-P-Eco bei Neubauten und die von der kantonalen Energieverordnung geforderte Bewertung der eingereichten Projekte hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit garantieren somit schon heute die Erarbeitung von möglichst nachhaltigen Lösungsvorschlägen. So entstehen innovative Ansätze auf der Basis von grundsätzlichen Anforderungen an ein Bauwerk.

Die Anwendung von Holz bei kantonseigenen und vom Kanton subventionierten Bauten mittels gesetzlicher Vorgaben neu zusätzlich zu reglementieren, erachtet die Regierung als unangebracht. Solche Vorschriften schränken den Wettbewerb und die Lösungspalette fundamental ein. Im Ergebnis würden durch die gesetzgeberische Bevorzugung des Baumaterials Holz Mitbewerbende im Bereich der massiven Baumaterialien, wie beispielsweise die Baumeister, verdrängt. Zudem führt die Privilegierung eines bestimmten Baustoffs zu einem starken Eingriff in die Verantwortlichkeit jeder öffentlichen Bauherrschaft, alle ihre Bauvorhaben individuell und möglichst auf die spezifischen Bedürfnisse abgestimmt zu realisieren. Ausserdem untersagt das öffentliche Vergaberecht die direkte Forderung nach einem bestimmten Produkt. Dies gilt sowohl für kantonale, vom Kanton subventionierte als auch kommunale Auftraggeber.

Die Regierung wird auch in Zukunft aktiv den Einsatz von nachhaltig produziertem Holz zur Konstruktion, für den Innenausbau oder als Energieträger bei Neubauten und bei Instandsetzungen sowie Erneuerungen bestehender Bauten unterstützen. Die Erarbeitung von zusätzlichen rechtlichen Grundlagen zur bevorzugten Verwendung von Holz ist dafür nicht nötig. Es geht nämlich um eine Frage des Vollzugs und nicht der Gesetzgebung.

Die Regierung beantragt deshalb, den Auftrag abzulehnen.

31. August 2017