Im Juni 2018 haben Regierungs- und Grossratswahlen im Kanton Graubünden stattgefunden. Die Unterschiede der erhaltenen Stimmen einiger Kandidierenden waren teils so gering (weniger als 0.3 Prozent der abgegebenen gültigen Wahlzettel; Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden [GPR; BR 150.100], Art. 43 Abs. 1), dass in einigen Kreisen auf Grossratsebene und kantonal auf Regierungsebene Nachzählungen durchgeführt werden mussten. Die Gemeinden wurden vor eine grosse Herausforderung gestellt.
Gründe dafür waren nebst Unleserlichkeit, Fantasienamen oder falsch geschriebenen Namen (insbes. Doppelnamen) auf Kantons- und Kreisebene auch die teils riesigen Mengen an Flyern und Postversand, die eine gute Übersicht für die Wählenden schwierig machten. In manchen Kreisen wurden Personen gewählt, die für einen anderen Kreis kandidiert haben.
Aufgrund dieser Vorkommnisse besteht Handlungsbedarf.
Den Wählenden soll ein möglichst einfaches Verfahrenssystem zur Verfügung gestellt werden, um Fehler und Unsicherheiten beim Ausfüllen der Wahlzettel so weit wie möglich zu verhindern und eine transparente Übersicht aller Kandidierenden zu ermöglichen.
In Majorzwahlen soll ein auf das E-Voting abgestimmtes System zur Wahl von Kandidierenden eingeführt werden. Auf vorgedruckten Wahlzetteln sollen die Namen der Kandidierenden nur noch angekreuzt werden müssen (vgl. Kanton St. Gallen, Wahl in Exekutivämter). Dieses Verfahren bringt unter anderem folgende Vorteile:
- Die Stimmenden kreuzen einfach die gültig vorgeschlagenen Kandidierenden auf dem Stimmzettel an. Alle Kandidierenden werden übersichtlich auf einem einzigen Stimmzettel aufgeführt. Das Ankreuzen ist wesentlich einfacher als das Abschreiben von Namen.
- Verwechslungen infolge falsch geschriebener Namen (Doppelnamen) werden ausgeschlossen. Das Problem der Lesbarkeit von handgeschriebenen Namen ist bei den vorgedruckten Namen gelöst. Es können auf Kreisebene nur noch Personen gewählt werden, die tatsächlich für den bestimmten Wahlkreis kandidieren.
- Das Verfahren zum Auszählen der Stimmzettel durch die Gemeinden wird ebenfalls vereinfacht und damit die Fehlerquote minimiert.
Ab 1.1.2020 werden voraussichtlich 6 Pilotgemeinden das E-Voting testen. Danach soll es auf weitere Gemeinden ausgedehnt werden. Jeder Gemeinde bleibt autonom überlassen, E-Voting einzuführen. Es wird das handschriftliche Verfahren ergänzen, nicht aber ablösen.
Wir beauftragen die Regierung, die dafür nötigen Anpassungen des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) so vorzunehmen, dass die handschriftliche Wahl analog zum E-Voting mittels Ankreuzen der Namen der gewünschten Kandidierenden für die Bündner Regierung, den Grossen Rat, die Regionalgerichte und den Ständerat (Majorzwahlen) vereinfacht wird.
Chur, 23. Oktober 2018
Widmer (Felsberg), Aebli, Bettinaglio, Buchli-Mannhart, Casty, Clalüna, Danuser, Ellemunter, Erhard, Grass, Gugelmann, Hardegger, Hefti, Hohl, Lamprecht, Loi, Michael (Donat), Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Tanner, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent)