Ab März 2019 tritt die neue Asylgesetzgebung des Bundes in Kraft und damit beginnt auch die Umsetzung der Integrationsagenda 2019. Die Integrationsagenda hat fünf Wirkungsziele definiert. Sie verfolgt gemäss Publikation des Bundes unter anderem das Ziel, dass Jugendliche und junge Erwachsene rascher eine Landessprache lernen und sich auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten. Damit können sie im Arbeitsleben Fuss fassen, für sich selber sorgen und sich in der Gesellschaft integrieren. Dies wiederum stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und bremst den Anstieg der Sozialhilfekosten.
Der Kanton Graubünden geht seit Jahren in Bezug auf die Integrationsförderung mit sehr gutem Beispiel voran. So gilt Graubünden beispielsweise mit dem erfolgreichen Pilotprojekt Teillohnplus für ankerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen als Vorreiterkanton.
Im Zusammenhang mit dem aktuellsten Bildungsbericht Schweiz, kommt der Integrationsagenda eine besondere Bedeutung zu. Der Bericht zeigte anlässlich der alarmierend tiefen Anzahl der Sekundarstufe II Abschlüsse der im Ausland geborenen Jugendlichen eindrücklich eine Schwachstelle auf. Vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 besonders viele unbegleitete Jugendliche in die Schweiz und nach Graubünden kamen, sind diese Aussagen von grosser Brisanz. Denn diese jungen Menschen befinden sich heute genau an der Schwelle zur Berufsausbildung.
Zur Umsetzung der Integrationsagenda 2019 hat der Bund die Integrationspauschale an die Kantone verdreifacht. Auch der Kanton Graubünden ist gefordert, die heute bereits guten Integrationsmassnahmen noch gezielter auszubauen, damit die Wirkungsziele erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund stellen die Unterzeichnenden der Regierung folgende Fragen:
1. Welchen Zeitplan hat die Regierung zur Umsetzung der Integrationsagenda vorgesehen?
2. Wird das Kantonale Integrationsprogramm 2018-2021 aufgrund der Integrationsagenda angepasst und mit den fünf Wirkungszielen ergänzt?
3. Mit welchen Massnahmen gedenkt die Regierung das Wirkungsziel umzusetzen, wonach 80% der Flüchtlingskinder, die im Alter von 0 bis 4 Jahre in die Schweiz kommen, beim Start in die obligatorische Schulzeit die am Wohnort gesprochene Sprache verstehen?
4. Mit welchen Massnahmen gedenkt die Regierung das Wirkungsziel umzusetzen, wonach zwei Drittel der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen zwischen 16 und 25 Jahren sich nach fünf Jahren in einer beruflichen Grundbildung befinden?
5. Wie gedenkt die Regierung die Massnahmen der Integrationsagenda regelmässig auf ihre Wirkung zu überprüfen?
Chur, 12. Februar 2019
Locher Benguerel, Caviezel (Davos Clavadel), Märchy-Caduff, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Bigliel, Brandenburger, Brunold, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Danuser, Degiacomi, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Derungs, Fasani, Favre Accola, Florin-Caluori, Flütsch, Föhn, Gasser, Geisseler, Gort, Gugelmann, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Jenny, Kohler, Loepfe, Loi, Maissen, Müller (Felsberg), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Schmid, Schneider, Schwärzel, Thöny, Valär, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Holliger, Lunghi