In schneereichen Wintern, wie wir es zurzeit wieder erleben, kommt das Wild zunehmend in die Nähe von Dörfern und Bauernhöfen. Dabei sind Futterreste aus der Nutztierhaltung (auf Misthaufen oder Gründeponien und Siloballen-Lager) der Ersatz für die unter der Schneedecke begrabene Nahrung vor allem für unsere Hirsche. Die hungernden Wildtiere scheuen sich nicht, bis in die Ställe vorzudringen, um am bereitgestellten Futter für die nächste Nutztierfütterung den Hunger zu stillen. In Art. 29a des kantonalen Jagdgesetzes ist aber ein ausdrückliches Fütterungsverbot festgehalten. In Artikel 31 werden die Abwehrmassnahmen festgehalten. Diese werden in der kantonalen Verordnung zum Jagdgesetz ab Artikel 17 genauer umschrieben. Im Artikel 19 der Verordnung wird der Beitragssatz für anrechenbare Kosten auf 20 Prozent bis 60 Prozent beziffert. Dies in Abhängigkeit wie stark der jeweilige Zaun überwiegend oder ausschliesslich der Abwehr von Wild zuzurechnen ist.
Heute werden in der Bündner Landwirtschaft hohe Zäune zum Schutz gegen Wildverbiss aufgestellt. Dies wird aus der Jagdgesetzgebung aber auch aus Gründen der Seuchenbekämpfung (Tuberkulose im benachbarten Ausland, vor allem dem Vorarlberg) abgeleitet. Die Kosten für die Beschaffung des Zaunmaterials betragen bei richtiger Ausführung mehrere tausend Franken pro Landwirtschafts-Betrieb. Die Unterzeichner sind der Ansicht, dass dies das Mass der Zumutbarkeit übersteigt.
Wir beauftragen deshalb die Regierung, die Materialkosten von Schutzzäunen für Futterlager und Deponien von Futterresten auf dem Hofareal in Artikel 18 der Verordnung zum Jagdgesetz aufzunehmen und entsprechend Artikel 19 der Verordnung zu entschädigen. Diese Massnahmen sind rückwirkend auf den 1.1.2017 in Kraft zu setzen. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch im öffentlichen Interesse diese Massnahmen aus seuchenpolizeilichen Gründen im Grenzgebiet zu Österreich durchgesetzt.
Chur, 13. Februar 2019
Niggli-Mathis (Grüsch), Crameri, Lamprecht, Berther, Brandenburger, Della Cà, Derungs, Ellemunter, Fasani, Favre Accola, Giacomelli, Gugelmann, Hitz-Rusch, Kasper, Kunz (Fläsch), Loi, Michael (Donat), Müller (Susch), Niggli (Samedan), Salis, Sax, Tanner, Valär, Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Zanetti (Sent), Buchli (Tenna), Collenberg, Jegen, Ulber Daniel