Im März 2012 hat der Grosse Rat die Totalrevision des Schulgesetzes verabschiedet. In Kraft gesetzt wurde das Gesetz am 1. August 2013. Mit der neuen Schulgesetzgebung hat der Kanton Graubünden die integrative Umsetzung der sonderpädagogischen Massnahmen festgelegt und eingeführt.
Damit hat das Parlament Vorgaben des Bundes umgesetzt: Gemäss Art. 20 des Behindertengesetzes sorgen die Kantone dafür, dass behinderte Kinder und Jugendliche eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist. Die Kantone fördern, soweit dies möglich ist, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule.
Art. 43 des Bündner Schulgesetzes definiert, welche Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen haben. In Art. 44 werden diese in niederschwellige und hochschwellige Massnahmen gegliedert.
Gemäss Art. 48 Abs. 2 gewährleistet der Kanton das sonderpädagogische Angebot und dessen Umsetzung im hochschwelligen Bereich.
Für den niederschwelligen Bereich sind die Schulträgerschaften zuständig. Die Regierung macht Vorgaben zum sonderpädagogischen Angebot im niederschwelligen Bereich (Art. 49). Für die Anordnung der sonderpädagogischen Massnahmen in diesem Bereich ist die Schulträgerschaft zuständig.
In der Aprilsession 2017 wurden die beiden Aufträge Claus (betreffend Wiedereinführung der Einführungsklassen) und Michael (betreffend Zuständigkeit und Gleichstellung der Schulungsformen im niederschwelligen Bereich der Sonderpädagogik) vom Grossen Rat überwiesen.
Die Arbeitszeiterhebung 2019, die durch den Schweizerischen Verband der Lehrpersonen durchgeführt wurde, zeigt für die Bündner Schulen unter anderem folgendes auf: 62% der Bündner Lehrpersonen stufen die Ressourcen für die integrative Förderung als unzureichend oder eher unzureichend ein. Diese Aussage und auch die alarmierenden Meldungen aus anderen Kantonen lassen aufhorchen.
Damit die Umsetzung dieser Aufträge sorgfältig und vor allem faktenbasiert vorbereitet werden kann, ist es wichtig, in einer Standortbestimmung zu erfahren, wie sich die Situation betreffend Umsetzung der Integration aktuell an den Bündner Volksschulen zeigt. Deshalb sollte vorgängig zur Ausarbeitung der Vorlage eine Standortbestimmung «betreffend Umsetzung integrative Förderung» erfolgen. Diese sollte insbesondere aufzeigen, was gut gelingt, wo die Schwachstellen liegen und ob die Ressourcen genügen.
In diesem Zusammenhang stellen die Unterzeichnenden folgende Fragen:
1. Wurde in den Bündner Schulen eine Standortbestimmung der Integration durchgeführt oder ist sie geplant? Falls ja, gibt es bereits Resultate und Erkenntnisse? Wo sind die Schwachstellen, wo gelingt die Integration gut? Genügen die Ressourcen?
2. Werden die Vorgaben der Regierung zum sonderpädagogischen Angebot von den Schulträgerschaften eingehalten?
Pontresina, 12. Juni 2019
Märchy-Caduff, Locher Benguerel, Kasper, Atanes, Berther, Berweger, Bigliel, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Claus, Crameri, Danuser, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Derungs, Epp, Fasani, Favre Accola, Florin-Caluori, Flütsch, Föhn, Gasser, Geisseler, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hofmann, Horrer, Jochum, Kienz, Kohler, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Michael (Donat), Müller (Felsberg), Natter, Noi-Togni, Paterlini, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Sax, Schmid, Schneider, Schwärzel, Stiffler, Thomann-Frank, Thöny, Thür-Suter, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Valär, Waidacher, Weber, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart), Pajic