Mit Inkrafttreten des überarbeiteten Schulgesetzes im August 2013 werden die Aufgaben der Legasthenie-Therapeuten/innen an die Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen übergangen. Die Praxis zeigt, dass Schüler/innen mit einer Legasthenie (Lese-Rechtschreibschwierigkeit) oder einer Dyskalkulie seither eindeutig weniger Unterstützung erhalten. Die Folge sind weniger Fortschritte, grössere Schulprobleme, erheblicher Schulstress bis hin zu psychischen Belastungs-Symptomen. Entsprechend gelangen verzweifelte Eltern mit ihrer Sorge an die Lehr- und Fachpersonen im Kanton sowie an die entsprechenden Fachstellen und nun auch an die Politik.
Die Schulträgerschaften sind gemäss Schulgesetz für die sonderpädagogischen Massnahmen, zu welchen die Förderung von Kindern mit Legasthenie oder Dyskalkulie gehört, zuständig. Die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen werden oftmals für SuS mit anderweitigem und umfassendem niederschwelligem Förderbedarf (Integrative Förderung mit Lernzielanpassungen) aufgebraucht, so dass für die vermeintlich weniger dringende oder wichtige Förderung der Kinder mit Legasthenie oder Dyskalkulie im Rahmen der integrativen Förderung ohne Lernzielanpassung keine oder nur wenige Ressourcen übrig bleiben. Die Schule kann in diesem Punkt anscheinend dem im Schulgesetz in Art. 43 Ziff. 1 formulierten Anspruch (Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen) im Moment nicht gerecht werden, obwohl in Art. 44 als niederschwellige Massnahmen insbesondere die Integrative Förderung und die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen gelten. Dies ist insofern höchst bedauerlich, da es sich bei Kindern/Jugendlichen mit Legasthenie oder Dyskalkulie in der Regel um SuS mit normaler Intelligenz und gutem Lernpotential handelt, welche „nur“ von einer Teilleistungsschwäche betroffen sind.
ln diesem Zusammenhang wird die Regierung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen ersucht:
1. Wie stellt der Kanton sicher, dass SuS mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie im Bereich der integrativen Förderung ohne Lernzielanpassung eine passende Förderung erhalten?
2. Hat der Kanton bezüglich der Abklärungen und Durchführung von sonderpädagogischen Massnahmen, insbesondere für SuS, welche von einer Legasthenie bzw. einer Dyskalkulie betroffen sind, konkrete Zahlen vorliegen?
Pontresina, 12. Juni 2019
Thomann-Frank, Märchy-Caduff, Favre Accola, Atanes, Berweger, Bettinaglio, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Crameri, Ellemunter, Engler, Fasani, Flütsch, Gasser, Gort, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hofmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Jochum, Kienz, Kuoni, Lamprecht, Locher Benguerel, Loi, Müller (Susch), Natter, Noi-Togni, Papa, Perl, Pfäffli, Rettich, Rüegg, Rutishauser, Schutz, Schwärzel, Tanner, Thöny, Thür-Suter, Tomaschett-Berther (Trun), Waidacher, Weidmann, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Zanetti (Sent), Renkel