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Session: 13.06.2019

Bei dem sich abzeichnenden Pflegenotstand sind alle Beteiligten im Gesundheitswesen gefordert. Seit Jahren findet ein Austausch zwischen den Beteiligten am «Runden Tisch» statt, um dem drohenden Personalnotstand entgegenzuwirken. Aktuell haben wir die Situation, dass mehr geeignete Kandidatinnen / Kandidaten das HF Pflege-Studium in Graubünden anstreben, als Praktikumsplätze im Akutbereich zur Verfügung stehen. Die Spitäler sind nicht mehr in der Lage, zusätzliche Ausbildungs- und Praktikumsplätze anzubieten. In den Bereichen Langzeitpflege und Spitex wären aber noch genügend Ausbildungs- und Praktikumsplätze vorhanden. Diese werden aber aufgrund subjektiver fehlender Attraktivität / Wertigkeit der Langzeitpflege für die Abschlusspraktika nicht belegt. Faktisch kommt dies einem Numerus Clausus gleich und widerspricht sämtlichen Bemühungen, mehr qualifiziertes Pflegepersonal auszubilden.

Die momentane Situation ist sehr unbefriedigend, da einige Studieninteressierte keine Ausbildungsmöglichkeit in Graubünden erhalten haben, obwohl sie die Zulassungskriterien zum HF Pflege-Studium erfüllen. Ein möglicher Lösungsansatz könnte die Direktanstellung durch Bündner Betriebe sein, analog der erfolgreichen Umsetzung der Grundbildung zur Fachfrau / zum Fachmann Gesundheit in Graubünden. Die Anstellung der Studierenden erfolgt bedarfsorientiert in den verschiedenen Versorgungsbereichen. Dadurch wird die Gesundheitsversorgungs-Branche in die Pflicht genommen. Dies würde auch eine flexiblere Planung der Praktika und somit die Nutzung des gesamten Potenzials an geeigneten Bewerbern und Ausbildungsplätzen ermöglichen. Auch führt dies zu einer Steigerung der Attraktivität im Langzeitbereich und in der Spitex, denn gerade in diesen Bereichen erwarten wir mit der demografischen Entwicklung, einen zunehmenden Pflege- und Betreuungsbedarf.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung:

Die Regierung sorgt dafür, dass für eine maximale Zahl an Studieninteressierten, welche die schulischen Zulassungskriterien für ein HF Pflege-Studium erfüllen, genügend Ausbildungs- und Praktikumsplätze in Bündner Betrieben zur Verfügung gestellt werden können.

Zusätzlich sorgt die Regierung dafür, dass zukünftig das HF Pflege-Studium im Akut-, Spitex- und Langzeitbereich gleichwertig ist.

Pontresina, 13. Juni 2019

Holzinger-Loretz, Hardegger, Florin-Caluori, Alig, Atanes, Berther, Berweger, Bettinaglio, Bigliel, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Davos Clavadel), Censi, Clalüna, Danuser, Della Cà, Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Ellemunter, Engler, Fasani, Felix, Flütsch, Gasser, Giacomelli, Gort, Grass, Gugelmann, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hofmann, Horrer, Jenny, Jochum, Kasper, Kienz, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Locher Benguerel, Loepfe, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Mittner, Müller (Susch), Müller (Felsberg), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pfäffli, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Schmid, Schwärzel, Stiffler, Tanner, Thomann-Frank, Thöny, Thür-Suter, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Valär, von Ballmoos, Waidacher, Weber, Weidmann, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent), Pajic, Renkel

Antwort der Regierung

Die Regierung verpflichtet die Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie die Spitexdienste bereits seit mehreren Jahren, ein auf ihren Personalbedarf abgestimmtes Angebot an Ausbildungsplätzen bereitzustellen. Dies gilt sowohl für die FAGE-Ausbildung wie auch für das Bereitstellen von Praktikumsplätzen für HF-Studierende (vgl. Art. 11, 19 und 22 der Verordnung zum Gesundheitsgesetz [VOzGesG; BR 500.010]). Leider konnten die Praktikumsplätze in den Spitälern in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft und jene in den Pflegeheimen und bei den Spitexdiensten zumeist gar nicht besetzt werden.

Die Regierung teilt die Auffassung der Erstunterzeichnerin, dass diese Situation und die Tatsache, dass Interessenten für den Studiengang HF Pflege des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales (BGS) im Frühling 2019 erstmals keine Ausbildungsmöglichkeit erhalten haben, obwohl sie die Zulassungskriterien zum Studium erfüllten, auch mit dem System der Schulanstellung zusammenhängt: Für die Zuteilung der Studierenden auf die angebotenen Praktikumsplätze ist, abgesehen von einzelnen Direktanstellungen durch die Betriebe, das BGS verantwortlich. Bedauerlicherweise gelang es dem BGS nicht, die Studierenden für die vorhandenen Praktikumsangebote in den Alters- und Pflegeheimen und bei den Spitexdiensten zu interessieren. Allerdings haben auch die Institutionen selbst in der Vergangenheit zu wenig gemacht, um sich als attraktive Lehrbetriebe zu präsentieren. Weil die Ausbildungsplätze in den letzten Jahren regelmässig nicht besetzt wurden, haben einige Anbieter die Praktikumsplätze sogar reduziert oder gänzlich gestrichen. Werden Praktikumsplätze von den Betrieben angeboten, vom BGS aber nicht besetzt, hat die Aufsichtsbehörde keine Möglichkeit korrigierend auf die Betriebe einzuwirken. Eine Verbesserung der Situation kann erreicht werden, wenn die Betriebe, die Praktikumsplätze anbieten, auch für die Rekrutierung der Auszubildenden HF-Pflege verantwortlich sind. Dadurch würden die Betriebe in der Pflicht stehen, die ihnen auferlegten Ausbildungsverpflichtungen zu erfüllen, da sie andernfalls sanktioniert und die Kantonsbeiträge gekürzt werden. Das System der Direktanstellung durch die Betriebe hat sich in zahlreichen anderen Kantonen bewährt. Der Bündner Spital- und Heimverband, der Spitexverband Graubünden sowie die Organisation der Arbeit Graubünden unterstützen entsprechend eine Anpassung des Anstellungssystems. Das BGS ist damit nicht einverstanden.

Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) beabsichtigt, eine Arbeitsgruppe mit allen relevanten Anspruchsgruppen (Institutionen, BGS, OdA, Personalverbände usw.) einzusetzen, welche die notwendigen Vorkehrungen zu treffen hat, um eine Anpassung des Anstellungssystems von der Schul- zur Direktanstellung durch die Betriebe auszuarbeiten. Gleichzeitig gilt es, Flexibilisierungen bei der Praktikums- und der Ausbildungsplanung (z.B. zweckmässige Ansiedlung der Praktika im Jahresverlauf, Berücksichtigung der saisonalen Bedürfnisse der Betriebe, zwei Studienstarts pro Jahr) zu prüfen. Dies würde es den Betrieben unter anderem erlauben, flexibler zweckmässige Kooperationen mit anderen Betrieben, auch mit solchen aus anderen Versorgungsbereichen, einzugehen und dadurch interessantere Ausbildungsplätze anzubieten.

Die Ausbildung HF-Pflege wird durch die Mindestvorschriften des Bundes (MiVo-HF) und den Eidgenössischen Rahmenlehrplan (RLP) HF-Pflege schweizweit reglementiert. Der RLP sieht die Möglichkeit von praktischen Vertiefungen vor, allerdings werden diese Vertiefungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben weder im Diplom noch im Abschlusszeugnis aufgeführt. Der Bildungsgang ist explizit generalistisch ausgerichtet. Entsprechend ist das Diplom HF-Pflege unabhängig vom Arbeitsfeld, in dem die Vertiefung erfolgte (Akut-, Spitex- oder Langzeitbereich), bereits heute absolut gleichwertig. Damit ist dieser Teil des Auftrags bereits erfüllt.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag betreffend genügend Ausbildungs- und Praktikumsplätze in Bündner Betrieben zu überweisen und betreffend die Gleichwertigkeit im Akut-, Spitex- und Langzeitbereich abzulehnen.

28. August 2019