Obwohl Frauen rund die Hälfte der Schweizer Bevölkerung stellen, sind Sie im Strassenbild, beziehungsweise bei der Benennung von Strassen stark untervertreten.
Strassen, Plätze und Baudenkmäler wurden in der Vergangenheit überwiegend nach Männern benannt. So auch in Graubünden. Politiker, Kriegshelden, Dichter, Denker und Künstler sind in unserem Strassenbild überproportional häufig anzutreffen. Nach Frauen benannte Strassen sind hingegen selten.
Nach Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung sind Männer und Frauen gleichgestellt. Dies sollte sich auch bei der Strassenbenennung niederschlagen, denn die Strassennamen widerspiegeln unter anderem auch gesellschafts- und kulturpolitische Entwicklungen. Diesem Umstand sollte Rechnung getragen werden.
Laut den neuesten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) verdienen Frauen nach wie vor weniger als Männer, was auch mit der Wertschätzung ihrer Leistung zu tun hat. Über Strassenbenennungen nach Frauen können wir dazu beitragen, dass die Leistung von Frauen höher wertgeschätzt und sichtbar gemacht wird.
Die Unterzeichnenden treten deshalb mit folgendem Auftrag an die Regierung heran:
- Der Kanton erstellt eine Liste mit Namensvorschlägen von Frauen, die sich in besonderer Art und Weise für Graubünden eingesetzt oder verdient gemacht haben. Die Liste kann dadurch auch Namen von Nicht-Bündnerinnen enthalten.
- Es wäre wünschenswert, wenn diese Liste in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle für Chancengleichheit und unter Zuzug der Frauenverbänden erarbeitet werden würde. Besonders erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist das bereits bestehende Namensregister, welches vom Frauenkulturarchiv Graubünden geführt wird.
- Die vom Kanton erstellte und geführte Liste enthält eine kurze Biografie der enthaltenen Personen und kann von der Gemeinde bei der Benennung neuer Strassen als unverbindliche Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Die Gemeinden bleiben in der Benennung ihrer Strassen weiterhin frei.
- Der Kanton macht die Gemeinden darauf aufmerksam, dass neue Strassen, Plätze und Brücken bevorzugt nach Frauen benannt werden sollten. Ein ausgeglichenes Verhältnis von männlichen und weiblichen Strassennamen ist langfristig anzustreben, aber in keiner Art und Weise verpflichtend.
- Wo möglich, kann mit einer ergänzenden Strassentafel auf die Biografie der Person eingegangen werden, nach der die Strasse benannt ist. Auf diese Weise kann das Wirken und Schaffen der damit geehrten Frau im öffentlichen Raum sichtbar gemacht werden. Die mit einem Strassennamen geehrten Frauen sollen so stellvertretend für alle Frauen stehen, die trotz grosser Leistung unsichtbar geblieben sind.
Den Unterzeichnenden geht es explizit um die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der Geschlechter. Der Vorstoss bezieht sich deshalb alleinig auf die Benennung neuer Strassen. Die Umbenennung bestehender Strassennamen, insbesondere solche, die nach Männern benannt sind, ist unerwünscht. Ebenso unerwünscht ist jegliche Einmischung in die Gemeindeautonomie.
Davos, 9. Dezember 2020
Bigliel, Müller (Felsberg), Atanes, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Caviezel (Chur), Danuser, Degiacomi, Flütsch, Gasser, Hofmann, Holzinger-Loretz, Maissen, Perl, Preisig, Tomaschett-Berther (Trun), Wilhelm, Bürgi-Büchel, Fasani-Horath, Giudicetti, Hirsbrunner, Pajic, Stieger, Tomaschett (Chur)