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Session: 09.12.2020

Aufgrund der Antwort der Regierung auf die Anfrage Gasser betreffend Wildeinflusskarte und Aus- und Weiterbildung in der Dezembersession 2019 ist die Wildeinflusskarte gemäss einer gutachterlichen Prüfung in ihrer Methodik und Aussagekraft konform mit den Bundesvorgaben «Vollzugshilfe Wald und Wild» (BAFU 2010) und «Wald und Wild – Grundlagen  für die Praxis» (BAFU 2010). 2018 / 2019 wurde die Wildeinflusskarte erstmals als Grundlage für die jährliche Situationsmeldung des Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) an das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) verwendet. Die Resultate der jährlichen flächendeckenden Wildschadensmeldungen werden gemäss Regierung bei der Festlegung der Abschusszahlen berücksichtigt. Das vom AWN und AJF festgestellte Schadensausmass und die Ziele und Massnahmen zu dessen Milderung sind den direkt betroffenen Akteuren (Jägern, Förstern und Waldeigentümern) in geeigneter Form zugänglich zu machen. Dies gilt auch gegenüber der Bevölkerung, deren sachliche Aufklärung über die Zusammenhänge in der Wald – Wild – Problematik zum besseren Verständnis der nachhaltigen Entwicklung im Wald und der Transparenz über die finanziellen Folgen für die öffentliche Hand beiträgt.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung:

  1. Die Grundlagen und Ergebnisse der Erhebung des jährlichen Wildeinflusses auf den Zustand des Walds jeweils im Frühjahr vor Beginn der Jagdplanung allen Verbänden der Jäger, Förster und Waldeigentümer sowie der Öffentlichkeit in geeigneter Form bekannt zu machen.
  2. Den Grossen Rat und die Öffentlichkeit periodisch darüber aufzuklären, welche finanziellen Folgen für die öffentliche Hand durch einen zu hohen Wildeinfluss und die klimatischen Veränderungen im Wald entstehen.

Davos, 9. Dezember 2020

Gasser, Danuser, Loepfe, Baselgia-Brunner, Bigliel, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Clalüna, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Ellemunter, Florin-Caluori, Geisseler, Hardegger, Hefti, Hofmann, Jenny, Jochum, Kappeler, Kohler, Lamprecht, Maissen, Michael (Castasegna), Müller (Felsberg), Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Perl, Preisig, Ruckstuhl, Tanner, Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Waidacher, Widmer (Felsberg), Giudicetti, Pajic

Antwort der Regierung

Zu Punkt 1: Die Ergebnisse der jährlichen Beurteilung des Wildeinflusses werden durch das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) jeweils bis Mitte Mai aufbereitet und in einem Kurzbericht festgehalten ("Situation Schäden durch Schalenwild am Wald"). Dieser Kurzbericht beinhaltet die Resultate der Beurteilung des Wildeinflusses, die festgestellten Schäl- und Fegeschäden, die Kosten für Wildschadenverhütungsmassnahmen, die Kosten und Resultate der im Vorjahr durchgeführten Wildschaden-Erhebungen sowie weitere Informationen. Er dient dem Amt für Jagd und Fischerei (AJF) als Grundlage für die Jagdplanung und wird auch den Mitgliedern der Jagdkommission zur Verfügung gestellt. Um eine transparente und zeitgerechte Information der Öffentlichkeit sicherzustellen, soll der jährliche Kurzbericht künftig – erstmalig im Mai 2021 – auf der Website des AWN veröffentlicht werden, ergänzt mit zusätzlichen Informationen und Abbildungen.

Die Erkenntnisse aus der seit 2017 durchgeführten flächendeckenden Beurteilung des Wildeinflusses werden in einer interaktiven Karte dargestellt, welche bislang als Arbeitsinstrument den an der Bearbeitung der Wald-Wild-Thematik Beteiligten diente (Mitarbeitende AWN und AJF, Revierförster als Vertreter der Waldeigentümer). Die Darstellung dieser künftig im Zweijahresrhythmus aktualisierten Wildeinflusskarte wurde optimiert, um sie der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können (vgl. dazu Antwort der Regierung zur Anfrage Gasser betreffend Wildeinflusskarte und Aus- und Weiterbildung, GRP 2/2020-2021, S. 223 f.). Die interaktive Karte soll ab Mai 2021 auf der Website des AWN ebenfalls abrufbar sein.

Zu Punkt 2: Die kurzfristigen finanziellen Folgen für die öffentliche Hand und die Waldeigentümer aufgrund des Wildeinflusses können dem erwähnten jährlichen Kurzbericht des AWN (vgl. Punkt 1) entnommen werden. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre betragen die jährlich für Wildschadenverhütungsmassnahmen aufgewendeten Kosten ungefähr 1 Mio. Franken.

Die mittel- bis langfristigen finanziellen Folgen können aufgrund vieler Unsicherheiten dagegen nicht grossräumig ermittelt und abgeschätzt werden: Die Unsicherheiten betreffen einerseits die erwartete Waldentwicklung, welche sich aufgrund des fortschreitenden Klimawandels lokal stark unterscheiden kann und stark vom heutigen Zustand abhängig ist. Aktuell laufen verschiedene Projekte, auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und mit anderen Kantonen, um die Konsequenzen besser abzuschätzen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Die bekannten Anpassungsmassnahmen wie etwa die Erhaltung und Sicherstellung der Baumartenvielfalt werden bei der Waldbewirtschaftung bereits heute berücksichtigt und laufend integriert. Andererseits ist aber auch die längerfristige Entwicklung und Verteilung der Schalenwildbestände und der daraus auf den Wald wirkende Wildeinfluss nur schwierig vorherzusehen. Im Rahmen der seit 2018 laufenden Revision der Wald-Wild-Berichte lässt das AWN in den bearbeiteten Regionen jeweils spezifische Fallbeispiele erarbeiten, welche die finanziellen Folgen für eine Zeitspanne von 50 Jahren für bestimmte Gebiete ermitteln. Die Resultate dieser Fallbeispiele werden den betreffenden Waldeigentümern präsentiert und fliessen in die Wald-Wild-Berichte ein. Erarbeitung und Abschluss der Wald-Wild-Berichte werden von Kommunikationsmassnahmen begleitet und die Berichte sind online zugänglich. Dem Anliegen des vorliegenden Auftrags Rechnung tragend sollen zudem die Resultate aller erarbeiteten Fallbeispiele auf der AWN-Website ebenfalls zugänglich gemacht werden. Eine darüberhinausgehende periodische Berichterstattung erachtet die Regierung jedoch nicht als zielführend bzw. aufgrund der Datenlage nicht als aussagekräftig.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag betreffend den Punkt 1 zu überweisen und betreffend den Punkt 2 wie folgt abzuändern: Die vorhandenen Daten zu den finanziellen Folgen für die öffentliche Hand durch den Wildeinfluss und die klimatischen Veränderungen im Wald sind der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen (Kurzberichte, Wald-Wild-Berichte, Website AWN).

10. Februar 2021