Für die Jahre 2020-2024 genehmigte die Regierung gemäss Regierungsmitteilung vom 10. Dezember 2020 eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und der Pro Natura Graubünden. Die Vereinbarung soll mit einem jährlichen Kantonsbeitrag von Fr. 800'000 und einem Bundesbeitrag in gleicher Höhe die Schutzgebietspflege regeln bzw. abgelten.
Pro Natura Graubünden schützt jährlich rund 120 Hektaren Biotopfläche, wovon gut die Hälfte von nationaler Bedeutung ist. Die Naturschutzorganisation Pro Natura Graubünden ist aber auch dafür bekannt, dass sie sich zu fast allen Entwicklungs-projekten ausserhalb der Bauzone kritisch oder negativ äussert und damit versucht, diese zu verhindern, zu verzögern und zu verteuern. Projekte und Infrastrukturen, welche grösstenteils für das Überleben im Berggebiet Grundvoraussetzung sind, werden dadurch immer wieder ausgebremst. Öffentliche Gelder der Wirtschaftsentwicklung verfehlen ihre Wirkung, da der exzessive Umgang mit dem Verbandsbeschwerderecht von Pro Natura und weiteren NGOs die Entwicklungsprojekte gezielt verteuert oder zu Fall bringt.
Die Regierung wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
- Wurde die Leistungsvereinbarung im Umfang von gesamthaft Fr. 1,6 Millionen gemäss Submissionsgesetz öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, wieso nicht?
- Wurden «Konkurrenzofferten» eingeholt oder Vergleiche mit anderen Leistungen (z. B. Stundenansätze) hinzugezogen, welche eine Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnisses rechtfertigen (Entschädigung von Fr. 13'333 pro ha oder Fr. 1.33 pro m2)?
- Könnte der Auftrag der Schutzgebietspflege aus Sicht der Regierung nicht auch für private Unternehmen oder die Landwirtschaft interessant sein und wie wird verhindert, dass die Pflege der Biotopflächen nicht doppelt subventioniert wird, indem auch Direktzahlungen an die Bauern oder Bäuerinnen für die gleichen Flächen ausbezahlt werden?
- Gemäss Medienmitteilung wurde die Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 2020 bis 2024 abgeschlossen. Trat die Leistungsvereinbarung rückwirkend in Kraft?
- Beurteilt die Regierung den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit einer NGO (wahrscheinlich ohne Submission) als sinnvoll, welche mit Unterstützungsbeiträgen, Spendengeldern und selbst erwirtschafteten Mitteln, wie z. B. aus dieser Leistungsvereinbarung, Einsprachen und Abstimmungskampagnen gegen die Interessen der Regierung bzw. des Kantons führt und wie stellt die Regierung sicher, dass die Beiträge nicht für kostspielige Einsprache- und Beschwerdeverfahren gegen kantonale Projekte verwendet werden?
Davos, 18. Februar 2021
Tomaschett (Breil), Engler, Grass, Berther, Berweger, Brandenburger, Brunold, Casty, Casutt-Derungs, Crameri, Danuser, Della Cà, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Epp, Felix, Flütsch, Föhn, Giacomelli, Gugelmann, Hardegger, Hefti, Kasper, Kienz, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loepfe, Mittner, Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Paterlini, Ruckstuhl, Sax, Schmid, Schutz, Stiffler, Thomann-Frank, Ulber, Weber, Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Collenberg, Heini