Welches Ausmass die Verbreitung invasiver gebietsfremder Pflanzenarten – sogenannte invasive Neophyten – mittlerweile angenommen hat, wird gerade in diesen Tagen deutlich sichtbar. Entlang von Strassen und Bahngleisen, auf Ruderalflächen, in Privatgärten, auf Firmengeländen sowie auf Wiesen und Weiden blühen unter anderem das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus), Goldrutenarten (Solidago spp.) oder der Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii). Pro Pflanze werden tausende Samen produziert und über die Luft verschleppt, wodurch die Pflanze ihr Fortbestehen über Jahre und Jahrzehnte hinweg zu sichern versucht.
Die rasante Verbreitung dieser Pflanzen ist nur einer von vielen Gründen, weshalb die wirksame Bekämpfung invasiver gebietsfremder Pflanzen konsequent und kontinuierlich erfolgen muss. Verschiedene Neophyten führen auch zu gesundheitlichen Schäden wie beispielsweise Allergien (z. B. Ambrosia) oder verbrennungsähnlichen Hautschädigungen (z. B Riesen-Bärenklau). Mit Neophyten belastetes Erdreich muss bei Bauvorhaben ausserdem fachgerecht entsorgt oder am selben Ort wiederverwendet werden, was ebenfalls zu vermeidbarem Mehraufwand führt. Schliesslich ist auch die Landwirtschaft gefordert, denn sie muss ihre Anstrengungen weiter intensivieren, um ihr Kulturland frei von Neophyten zu halten.
Der schier endlos wirkende Kampf gegen invasive gebietsfremde Arten verlangt nicht nur eine klare, wirksame Strategie, sondern auch Ausdauer und das Mitwirken Betroffener wie die Grundeigentümer – sprich Bund, Kantone, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen. Angesichts der deutlich wahrnehmbaren Verbreitung scheinen die aktuellen Massnahmen nicht auszureichen. Auf Bundesebene sind daher Bestrebungen im Gange, die wirksame Bekämpfung gesetzlich neu zu regeln.
Gemäss Freisetzungsverordnung (FrSV) sind die Kantone in der Pflicht, die Organisation und Koordination der Bekämpfung invasiver Neophyten an die Hand zu nehmen und für ein wirksames Neophyten-Management zu sorgen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen dazu folgende Fragen:
- Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Situation und das Schadenspotenzial invasiver Neophyten in Graubünden?
- Was unternimmt der Kanton, um die unkontrollierte Verbreitung invasiver Neophyten – wie beispielsweise das Einjährige Berufkraut oder Goldrutenarten – zu unterbinden?
- Wie sieht die wirksame mittelfristige Neophyten-Bekämpfungsstrategie (Neophyten-Management) der Regierung konkret aus?
27. August 2021
Stocker, Hefti, Lamprecht, Atanes, Baselgia-Brunner, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Caviezel (Chur), Censi, Crameri, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Rabius), Dürler, Favre Accola, Florin-Caluori, Geisseler, Gort, Hitz-Rusch, Horrer, Hug, Kasper, Kienz, Kunfermann, Loepfe, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Müller (Felsberg), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Paterlini, Preisig, Ruckstuhl, Salis, Schutz, Schwärzel, Tanner, Thomann-Frank, Ulber, von Ballmoos, Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Adank-Arioli, Büsser, Costa