Die angemessene Teilhabe beider Geschlechter an allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben ist eine Notwendigkeit. Dies aus demografischen Gründen, weil in Zukunft viel mehr Personen aus dem Arbeitsleben austreten werden als nachrücken, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen, weil durchmischte Teams bessere Ergebnisse erreichen. Das ist unbestritten.
Quantitative Zielgrössen sind ein effizientes Mittel, um eine gewünschte Diversität herbeizuführen. Der Bund hat dies im Rahmen der Aktienrechtsrevision umgesetzt: Für grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gilt ab Januar 2021 neu ein Richtwert von 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und 20 Prozent Frauen in der Geschäftsleitung. Wer die Richtwerte nicht einhält, muss erklären wieso.
Sowohl in der Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden als auch in der Verordnung für die nebenamtlichen Mitarbeitenden des Kantons Graubünden und anderen einschlägigen Rechtsnormen fehlen angemessene Richtwerte zur Diversifizierung. Die Erfahrung zeigt, dass es einer verbindlicheren Grundlage bedarf, wenn die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Meinungsvielfalt konsequent und glaubwürdig umgesetzt werden wollen.
Neben der Sicherstellung von Diversität stellt sich auch die Frage nach der Unabhängigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten. Entstehende Abhängigkeiten bei der kumulierten Übernahme von Verwaltungsratsmandaten erachten wir als kritisch.
Wir möchten von der Regierung nun gerne erfahren, wie sich die Situation im Kanton Graubünden betreffend Besetzung von Leitungs- und Fachgremien unter kantonalem Einfluss präsentiert. Konkret bitten wir die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie steht es um die Diversität bei den von der Regierung zu besetzenden Amtsleitungen u. ä., Kommissionen sowie den Kantonsvertretungen? Wir bitten um Informationen zur Geschlechterverteilung, zum Alter, zur Sprache und zur Parteizugehörigkeit.
- Auf welche Dimensionen von Diversität achtet die Regierung zudem bei der Besetzung von Gremien?
- Hat die Regierung in den letzten drei Jahren Personen in einen Verwaltungsrat oder in ein Leitungsgremium berufen, die bereits Mitglied eines anderen Verwaltungsrats oder Leitungsgremiums im Kanton Graubünden waren?
- Wie steht die Regierung grundsätzlich zur Problematik der Ämterkumulation?
Chur, 15. Februar 2023
Oesch, Perl, Brandenburger, Bardill, Baselgia, Bavier, Bergamin, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Candrian, Casutt, Danuser (Chur), Degiacomi, Della Cà, Dietrich, Dürler, Hoch, Hofmann, Kappeler, Kreiliger, Mazzetta, Metzger, Morf, Müller, Nicolay, Pajic, Preisig, Rageth, Rettich, Roffler, Rusch Nigg, Rutishauser, Saratz Cazin, Spagnolatti, Städler, von Ballmoos, Zaugg-Ettlin