In den letzten Jahren und Jahrzehnten leistete der Bündner Zivilschutz regelmässig Einsätze zur Bewältigung von Naturkatastrophen und anderen Notlagen. Mit der Corona-Krise und dem Aufgebot durch den Bundesrat hat der nach wie vor andauernde Einsatz des Zivilschutzes eine neue Dimension angenommen: Der Zivilschutz stand gleichzeitig über das gesamte Kantonsgebiet, zum Teil unter Einbezug aller regionalen Formationen und dem Einbezug vieler Spezialisten, im Einsatz und hat mit Bezug zur Wirtschaft - mit dem jeweils möglichen Aufgebot - zur Bewältigung der Corona-Krise beigetragen.
Insbesondere mit Blick auf den dauerhaften und kantonsweiten Bedarf an Unterstützung des Zivilschutzes haben die Änderungen des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) auf Bundesebene vom 20. Dezember 2019 einschneidende Folgen für den Bündner Zivilschutz. Aus diesem Grund hat der Grosse Rat am 8. Dezember 2020 mittels Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz des Kantons Graubünden (Zivilschutzgesetz, BR 640.100) die befristete Verlängerung der Schutzdienstpflicht in Graubünden (bis zum 40. Altersjahr) bis fünf Jahre nach Inkrafttreten des teilrevidierten Bundesgesetzes beschlossen.
Somit wurden die zeitlichen Voraussetzungen für die zweckmässige Reorganisation des kantonalen Zivilschutzes und für die Vorbereitung der zugehörigen Gesetzesänderungen geschaffen.
In Kenntnis der bevorstehenden Personalengpässe, insbesondere beim Kader und bei wichtigen Spezialisten-Funktionen, und im Sinne einer vorausschauenden Planung ist es wichtig, dass Massnahmen ergriffen werden, um sich auch nach Ablauf der verlängerten Schutzdienstpflicht Ende 2025 auf einen personell gesicherten, einsatzbereiten Bündner Zivilschutz verlassen zu können.
Die Regierung wird beauftragt, die drohenden Unterbestände, insbesondere im Bereich der Kader und Spezialisten, nach Ablauf der verlängerten Schutzdienstpflicht zu verhindern. Der Zivilschutz soll in der Lage sein, bei einer zukünftigen Pandemie und anderen Ereignissen - oder länger andauernden Notlagen - im heutigen Rahmen unterstützend wirken zu können. Auch muss die Unterstützung des Zivilschutzes zu Gunsten systemrelevanter öffentlicher und privater Betriebe sichergestellt sein. Hierzu sind die erforderlichen Mechanismen und Strukturen zu schaffen sowie das Leistungsspektrum des Bündner Zivilschutzes klar zu definieren.
Chur, 16. Februar 2022
Flütsch, Tomaschett (Breil/Brigels), Wilhelm, Berweger, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Censi, Della Cà, Dürler, Engler, Felix, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hohl, Holzinger-Loretz, Jochum, Kienz, Kunfermann, Kuoni, Maissen, Marti, Michael (Castasegna), Michael (Donat), Mittner, Müller (Felsberg), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pfäffli, Rüegg, Schmid, Schutz, Stiffler, Tanner, Thomann-Frank, Thür-Suter, Weidmann, Wellig, Wieland