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Session: 16.02.2022

Am 13. Februar 2022 ist die Churer Stimmbevölkerung einem Gegenvorschlag des Stadtrats zur SP-Initiative für bezahlbare Kitas mit 67 Prozent Ja-Stimmen gefolgt. Damit erhöht die Stadt Chur ihre Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung ab 2023 um 50 Prozent, was den Erziehungsberechtigten zugutekommen soll. Bemerkenswert ist dabei, dass alle Parteien sich hinter diese Erhöhung gestellt haben.

Eine solche Lösung ist nicht nur für Chur erstrebenswert, sondern für den ganzen Kanton. Denn bezahlbare Kitas im ganzen Kanton entlasten Familien, fördern die Gleichstellung, bekämpfen den Fachkräftemangel und machen Graubünden als Wohnkanton attraktiver. Zusätzlich zur Churer Lösung muss der Kanton dabei mit Betriebsbeiträgen ein flächendeckendes Grundangebot sichern.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung deshalb, dem Grossen Rat im Zuge der Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden eine Variante vorzulegen,

  • bei welcher sich die Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung um mindestens 50 Prozent erhöhen (was den Erziehungsberechtigten zugutekommen soll);
  • bei welcher mittels Betriebsbeiträgen ein flächendeckendes Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung in Graubünden sichergestellt wird – für alle Familien.

Chur, 16. Februar 2022

Perl, Müller (Felsberg), Horrer, Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Caviezel (Chur), Degiacomi, Gartmann-Albin, Hofmann, Noi-Togni, Preisig, Rettich, Rutishauser, Wilhelm, Pajic, Spadarotto, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist ein zentrales Instrument, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten und dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Familienergänzende Kinderbetreuung fördert Kinder in ihrer Entwicklung und unterstützt ihre soziale Integration.

Zusammen mit den Gemeinden fördert der Kanton Graubünden die familienergänzende Kinderbetreuung. Dadurch soll die familienergänzende Kinderbetreuung für Erziehungsberechtigte im ganzen Kanton bezahlbar und zugänglich sein.

Die Überprüfung des heutigen Finanzierungsmodells hat dessen Grenzen aufgezeigt und den Handlungsbedarf für eine trag- und zukunftsfähige Lösung ausgewiesen. Die Regierung hat deshalb im August 2021 die Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (BR 548.300) in Vernehmlassung gegeben.

Das neue Modell unterstützt die politischen Ziele Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie Förderung der Entwicklung von Kindern. Entscheidend für das vorgeschlagene neue Finanzierungsmodell ist der Systemwechsel in Bezug auf die Ausschüttung der öffentlichen Mittel: von der Objektfinanzierung hin zur subjektfinanzierten Förderung. Das vorgeschlagene neue Finanzierungsmodell stellt den effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel sicher und gibt dem Kanton sowie den Gemeinden geeignete Lenkungswerkzeuge in die Hand.

Zu Punkt 1 und 2: In der Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden konnten sich die Teilnehmenden zum Umfang der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand und die gewünschten Finanzierungsmodelle explizit äussern. Die Anliegen werden in der weiteren Bearbeitung geprüft und fliessen entsprechend in die Botschaft der Regierung an den Grossen Rat ein. Die Forderungen des vorliegenden Auftrags können im Rahmen der Beratungen der Gesetzesrevision im Grossen Rat eingebracht, behandelt und entschieden werden.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

22. April 2022