Bei einem negativen Entscheid eines Asylantrags steht den Betroffenen eine Ausreise bevor, sofern die Behörden feststellen, dass man zurückkehren kann und die Rückkehr zumutbar ist. Bis zur Ausreise werden die Personen in der Regel in kantonalen Rückkehrzentren respektive in Graubünden im Ausreisezentrum Flüeli untergebracht.
Einem Bericht der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) betreffend Rückkehrzentren im Kanton Bern ist zu entnehmen, dass sie besorgt ist und in den Zentren Verbesserungen fordert in Bezug auf die Lebensbedingungen von Kindern und deren Familien. Nach Beurteilung der Kommission sind die Verhältnisse nicht mit der UNO-Kinderrechtskonvention vereinbar. Konkret verletze die Unterbringung im Kanton Bern das Recht von Kindern auf angemessene Lebensbedingungen und das Recht auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel. Die Betreuung und Unterbringung in Zentren war aber auch schon in anderen Kantonen Thema, insbesondere auch die Unterbringung von alleinstehenden Frauen oder in Zusammenhang mit nicht geschlechtergetrennten Einrichtungen.
Aus diesem Grund stellen die Unterzeichnenden folgende Frage an die Regierung:
Wie sieht die Situation im Ausreisezentrum in unserem Kanton in Bezug auf den Bericht der NKVF aus und sind allenfalls Massnahmen, auch in anderen Zentren, geplant?
Chur, 16. Februar 2022
Gartmann-Albin, Horrer, Tomaschett (Chur), Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Caviezel (Chur), Degiacomi, Della Vedova, Hofmann, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, von Ballmoos, Pajic, Spadarotto