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Session: 16.02.2022

Bei einem negativen Entscheid eines Asylantrags steht den Betroffenen eine Ausreise bevor, sofern die Behörden feststellen, dass man zurückkehren kann und die Rückkehr zumutbar ist. Bis zur Ausreise werden die Personen in der Regel in kantonalen Rückkehrzentren respektive in Graubünden im Ausreisezentrum Flüeli untergebracht.

Einem Bericht der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) betreffend Rückkehrzentren im Kanton Bern ist zu entnehmen, dass sie besorgt ist und in den Zentren Verbesserungen fordert in Bezug auf die Lebensbedingungen von Kindern und deren Familien. Nach Beurteilung der Kommission sind die Verhältnisse nicht mit der UNO-Kinderrechtskonvention vereinbar. Konkret verletze die Unterbringung im Kanton Bern das Recht von Kindern auf angemessene Lebensbedingungen und das Recht auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel. Die Betreuung und Unterbringung in Zentren war aber auch schon in anderen Kantonen Thema, insbesondere auch die Unterbringung von alleinstehenden Frauen oder in Zusammenhang mit nicht geschlechtergetrennten Einrichtungen.

Aus diesem Grund stellen die Unterzeichnenden folgende Frage an die Regierung:

Wie sieht die Situation im Ausreisezentrum in unserem Kanton in Bezug auf den Bericht der NKVF aus und sind allenfalls Massnahmen, auch in anderen Zentren, geplant?

Chur, 16. Februar 2022

Gartmann-Albin, Horrer, Tomaschett (Chur), Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Caviezel (Chur), Degiacomi, Della Vedova, Hofmann, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, von Ballmoos, Pajic, Spadarotto

Antwort der Regierung

Gemäss der Strategie der Regierung für die Unterbringung und Betreuung von Personen im Asylbereich werden rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende, die weder freiwillig ausreisen noch zwangsweise ausser Landes gebracht werden können und um Nothilfe ersuchen, in der Regel im Ausreisezentrum Flüeli in Valzeina (Gemeinde Grüsch) untergebracht. Den betroffenen Personen steht die Rückkehrberatung des Amts für Migration und Zivilrecht (AFM) zur Verfügung, welches die Situation mit den Ausreisepflichtigen regelmässig bespricht und Ausreisewillige sowohl in organisatorischer wie auch finanzieller Hinsicht unterstützt. Familien mit nicht schulpflichtigen Kindern werden in der Regel ebenfalls im Ausreisezentrum Flüeli in Valzeina untergebracht. Dies kommt jedoch nur selten vor und betrifft wenige Kinder.

Seit Inbetriebnahme des Ausreisezentrums investiert der Kanton wiederholt in die etwas ältere Liegenschaft. Mit diesen Investitionen wird die Infrastruktur verbessert und die Sicherheit gewährleistet. Den Bedürfnissen der einzelnen Kinder wird immer gebührend Rechnung getragen. Familien bzw. Eltern mit schulpflichtigen Kindern werden in den Kollektiveinrichtungen mit entsprechenden Schulstrukturen untergebracht (zurzeit in den Zentrenschulen in Davos Laret und Trimmis). Auch in diesen Einrichtungen wird den Bedürfnissen der Kinder gebührend Rechnung getragen. Derzeit sind die Vorbereitungsarbeiten für eine durch die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) beim Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) der Universität Zürich in Auftrag gegebene Forschungsarbeit im Gange. Ein Hauptziel des Forschungsvorhabens ist eine Übersicht und Analyse der Situation von Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe. Eine weitere wichtige Frage für das Forschungsvorhaben ist es, wie sich die Nothilfestrukturen beschreiben lassen, in denen minderjährige Kinder und Jugendliche untergebracht sind, und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sich kantonal, sprachräumlich und regional zeigen. Zudem ist auch von Interesse, wie die Kinder und Jugendlichen leben und ihren Alltag gestalten. Derzeit sind weder im Ausreisezentrum noch in den anderen Zentren des Kantons konkrete Massnahmen geplant. Das AFM prüft die Situation jedoch regelmässig und auch aktuell (siehe auch Anfrage Müller (Felsberg) betreffend Nothilfe im Bündner Asylwesen) und wird bei Bedarf betriebliche oder bauliche Massnahmen einleiten.

28. April 2022