Der Grosse Rat hat in den letzten beiden Jahren bereits über das Thema «Umsetzung der Barrierefreiheit bei Bahn (RhB), Bus und Postauto» debattiert. Was jedoch nie ein Thema war, ist die entsprechende Umsetzung bei den Bündner Bergbahnen. Der Tourismus in Graubünden besteht nicht nur aus RhB, Events, Hotels und Gastbetrieben – auch die Bergbahnen gehören in diese Auslegeordnung. Entsprechend dürfen diese bezüglich Umsetzung der Barrierefreiheit nicht vergessen gehen. Dies umso mehr, da die Bergbahnen nicht nur für den Tourismus und die Hotellerie, sondern auch für die Erschliessung von touristischen Hotspots sowie diversen Gemeinden und Gemeindeteilen systemrelevant sind.
Am 31.08.2021 hat der Schweizerische Seilbahnverband in Davos für die Bündner Bergbahnen einen Informationstag zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei den Bündner Bergbahnen durchgeführt. Anscheinend war bis dahin die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) kaum ein Thema.
Öffentlich zugängliche und dem Seilbahngesetz unterstellte Luftseilbahnen, Standseilbahnen und Schräglifte sind dem Behindertengleichstellungsgesetz unterstellt (Skilifte sind leider davon ausgenommen). Damit steht fest, dass auch bei diesen Transportunternehmen eine barrierefreie Nutzung von Bauten, Anlagen, Fahrzeugen und Kommunikationsmitteln bis zum 31.12.2023 umgesetzt sein muss. (Frist BehiG)
Ganz klar ist es, dass einige Bergbahnen für die entsprechende Umsetzung jetzt sehr unter Druck stehen. Andere Bergbahnen argumentieren, dass für die vereinzelten Gäste doch der Aufwand für eine Umsetzung nicht notwendig sei und sich dies für das Unternehmen nicht rechne.
Es besteht dringend Handlungsbedarf. Der Kanton Graubünden ist ein Tourismus-Kanton und muss für alle Menschen, auch jene mit besonderen Bedürfnissen, jederzeit attraktiv und zugänglich sein. Denn auch diese Gäste tragen zur touristischen Wertschöpfung des Kantons und der Unternehmen bei.
Fragen:
- Wie ist der aktuelle Stand der BehiG-Umsetzung bei den Bündner Bergbahnen und touristischen Transportanlagen?
- Wie überprüft der Kanton die Umsetzung und Fristeinhaltung der geforderten Massnahmen?
- Welche Unterstützung bietet der Kanton sowohl im fachlichen wie auch im finanziellen Bereich? (Die Bündner Bergbahnen und die RhB hatten in den beiden letzten Jahren ja teilweise beachtliche Umsatzeinbussen.)
- Wie beabsichtigt der Kanton die Erfahrung und das Wissen der betroffenen NutzerInnen in diesen Umsetzungsprozess einzubinden?
Chur, 21. April 2022
Tomaschett (Chur), Holzinger-Loretz, Ruckstuhl, Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Cantieni, Caviezel (Chur), Crameri, Degiacomi, Ellemunter, Felix, Gartmann-Albin, Gugelmann, Hardegger, Hofmann, Horrer, Marti, Müller (Felsberg), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Tomaschett-Berther (Trun), Weber, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, van Kleef