Im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens im Kanton Graubünden kommen bei der Finanzierungsvoraussetzung verschiedene Besoldungssysteme zur Anwendung. So wenden die Mitgliedsinstitutionen des BSH und der Spitex seit 1. Januar 2013 die analytische Funktionsbewertung (AFB) an, welche seinerzeit neu erarbeitet und über die Jahre aktualisiert und gepflegt wurde. In diesem System werden die betrieblichen Funktionen erfasst, bewertet und wie im kantonalen Besoldungssystem eingereiht.
Im Bereich der Sonderschulinstitutionen wird dieses Besoldungssystem vom Kanton Graubünden für die Finanzierung jedoch nicht anerkannt. Als Grund wurde früher genannt, dass deren Mitarbeitende mit den kantonalen Angestellten gleichgestellt sein sollten. Dies entspricht jedoch heute nicht mehr der Realität, da der Kanton für seine Angestellten das Bandbreitenmodell verwendet. Für die Mitarbeitenden der Sonderschulinstitutionen gilt jedoch, mit Ausnahme der Lehrpersonen, nach wie vor der kantonale Einreihungsplan (ERP) aus dem Jahr 1995, respektive 2004. Dieser wurde seit mehr als 20 Jahren nicht mehr nachgeführt und gepflegt und neu entstandene Funktionen bleiben unberücksichtigt.
Mitarbeitende mit derselben Ausbildung und Funktion werden, je nach Bereich im Sozialwesen und im Vergleich mit der kantonalen Verwaltung, unterschiedlich entlöhnt, was auf Unverständnis stösst. Ausserdem haben die Sonderschulinstitutionen dadurch einen deutlichen Nachteil bei der Rekrutierung von Fachpersonal. In Institutionen, welche sowohl im Kinder- und Jugendbereich als auch im Erwachsenenbereich Angebote führen, kommt es zu einer stossenden Lohnungleichheit.
Die Unterzeichnenden sind der Auffassung, dass diese Ungleichbehandlung, welche auf den «Weisungen zur Finanzierung von Institutionen der Sonderschulung des Kantons Graubünden» beruht, behoben werden muss, damit den Sonderschulinstitutionen die gleichen Chancen zur Rekrutierung von Fachpersonal eingeräumt und diese unbegründeten Lohndiskriminierungen beseitigt werden. Dies ist aufgrund des Fachkräftemangels auch in dieser Branche dringend angezeigt.
Die Unterzeichneten beauftragen die Regierung, die «Weisungen zur Finanzierung von Institutionen der Sonderschulen des Kantons Graubünden» so anzupassen, dass die Lohnungleichheit behoben wird.
Chur, 19. Oktober 2022
Cahenzli-Philipp (Untervaz), Loepfe, Holzinger-Loretz, Atanes, Bardill, Baselgia, Beeli, Biert, Binkert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Collenberg, Danuser (Cazis), Derungs, Dietrich, Furger, Gansner, Gartmann-Albin, Gredig, Hoch, Kaiser, Kocher, Kohler, Kreiliger, Maissen, Mani, Mazzetta, Messmer-Blumer, Müller, Nicolay, Oesch, Perl, Preisig, Rageth, Rettich, Righetti, Rusch Nigg, Rutishauser, Said Bucher, Spagnolatti, Ulber, von Ballmoos, Walser, Widmer, Wilhelm, Zanetti (Sent)