Am 1. Mai 2014 trat das von der Schweizer Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit im Jahr 2013 beschlossene, revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) in Kraft. Gemäss Art. 15 Abs. 2 dieses Gesetzes sind überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren, um die Zersiedelung der Landschaft zu stoppen. Eine Aufgabe, die im Kanton Graubünden in enger Zusammenarbeit mit den Regionen und den Gemeinden erledigt werden muss.
Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe sowohl für die Planungsbehörden auf kommunaler als auch auf kantonaler Ebene. Im Rahmen einer Ortsplanungsrevision unterbreiten die Gemeinden zuerst die Entwürfe der genehmigungspflichtigen Pläne und die weiteren Unterlagen der kantonalen Fachstelle zur Vorprüfung (Art. 12 Abs. 1 KRV0). Diese Vorprüfung darf gemäss Verordnung bei einer Totalrevision 6 Monate und bei einer Teilrevision 2 Monate (Art. 12 Abs. 2 KRVO) dauern. Nach Abschluss des Vorprüfungsverfahrens folgt die Mitwirkungsauflage auf Ebene der Gemeinden (Art. 13 Abs. 1 KRV0). Anschliessend erfolgen die Volksabstimmung und schliesslich die Genehmigung durch die Regierung. Rechtsmittel können zu weiteren erheblichen Verzögerungen führen. Gegenwärtig stecken sehr viele Gemeinden in einer Teil- oder Totalrevision.
Die Arbeit, die mit dieser Revision (RPG 1) auf die verschiedenen kantonalen Fachstellen, die Planungsbüros, die Gemeinden und weitere betroffene Stellen zugekommen ist, ist gross. Sie dürfte noch zunehmen. Dies schon deshalb, weil bald die Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2, Bauen ausserhalb der Bauzone) ansteht.
Viele Gemeinden warten derzeit auf den Vorprüfungsbericht des Kantons. Die Verfahrensdauer beträgt häufig weit über 2 beziehungsweise 6 Monate. Andere Gemeinden warten teilweise über ein Jahr auf die abschliessende Genehmigung durch die Regierung. Diese langen Wartezeiten blockieren wichtige Entwicklungen und Veränderungen. Die Gemeinden können nicht mehr innert nützlicher Frist auf aktuelle Anforderungen reagieren. Die Standortqualität sinkt für Einheimische und Gäste, für Unternehmen und Private. Das kann sich Graubünden nicht leisten.
Die aktuellen Bearbeitungsdauern müssen zwingend verkürzt werden. Die gesetzlichen Vorgaben (2 beziehungsweise 6 Monate) und die Notwendigkeit, die Genehmigungen zügig zu bearbeiten, sind ernst zu nehmen und einzuhalten. Dazu sind Vereinfachungen und Straffungen der Verfahren, Fristen auch für interne Abläufe zu prüfen, ebenso wie eine zeitlich limitierte Aufstockung des Personals, Fristen für Eingaben oder die Teilumsetzung prioritärer Planungsmassnahmen.
Definitiv keine Lösung ist es, die Totalrevisionen gegenüber den Teilrevisionen prioritär zu behandeln. Damit werden entscheidende Projekte in den Gemeinden wie z. B. Wohnungen für Erstwohnende oder die Schaffung von Flächen für das Gewerbe verunmöglicht. Wenn wir die nächsten Jahre raumplanerisch mit Warten verbringen, statt uns den Anforderungen der Zukunft zu stellen, wird Graubünden zu den Verlierern zählen.
Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung, dem Grossen Rat konkrete Vorschläge für die Behebung dieser Mängel zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Verfahren zu beschleunigen, damit der Kanton und die Gemeinden handlungsfähig sind und bleiben.
Chur, 7. Dezember 2022
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