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Session: 15.02.2023

Die Energiekrise, in welcher wir gerade stecken, hat einmal mehr klar gemacht, wie wichtig nationale Wasserkraftwerke für die Versorgungssicherheit der Schweiz und Europas sind. Sowohl kleinere als auch grosse Projekte müssen verfahrenstechnisch unterstützt und möglichst rasch durch die Genehmigungsprozesse gebracht werden. Wasserkraftprojekte verwenden die erneuerbare Energiequelle Wasser und sollen dementsprechend auch gefördert werden; dies gilt auch für Speicher und Pumpspeicherprojekte, welche eine immer wichtigere Rolle beim Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch spielen und die notwendige Flexibilität bieten, die Netzstabilität zu garantieren.

In Graubünden gibt es derweil zwei grössere Projekte, eines ist das Wasserkraftwerk Chlus im Prättigau und das andere das Pumpspeicherkraftwerk Lago Bianco in Valposchiavo. Könnten diese zwei Projekte realisiert werden, wäre dies für den Kanton Graubünden ein grosser Mehrwert, denn es ist unbestritten, dass die Bündner Wasserkraft für den Kanton Graubünden und seine Bevölkerung und Wirtschaft energie-, volks-, regional- und finanzwirtschaftlich wichtig ist.

Hiermit beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung, dem Grossen Rat aufzuzeigen, wie sie konkret gedenkt, die anstehenden, strategisch relevanten Wasserkraftprojekte optimal zu unterstützen und zu begleiten damit diese rasch die nächsten Hürden überwinden und realisiert werden können.

Chur, 15. Februar 2023

Luzio, Jochum, Berweger, Altmann, Bundi, Censi, Donatsch, Hartmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Kasper, Loi, Michael (Castasegna), Natter, Pfäffli, Rodigari, Rüegg, Schutz, Stiffler, Thür-Suter, von Tscharner, Wieland

Antwort der Regierung

Die Wasserkraft stellt das Rückgrat der schweizerischen und bündnerischen Stromversorgung dar. Quantitativ liefert die Wasserkraft 60 Prozent des in der Schweiz erzeugten Stroms. Qualitativ kommt der Stromproduktion durch die Wasserkraft eine wesentlich höhere Bedeutung zu. Dank der zahlreichen Speicherseen und den damit zusammenhängenden Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken ist die Wasserkraft prädestiniert, die im Fraktionsauftrag erwähnte Rolle für den Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch wahrzunehmen.

Für das Projekt "Lagobianco" liegen seit Oktober 2016 sämtliche koordinierungsbedürftigen Bewilligungen (Projektgenehmigung) der Regierung vor. Die Realisierung dieses Projekts erfolgte bislang aufgrund der herausfordernden Strommarktlage sowie weiterer für das Projekt ungünstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nicht. Zwar hat sich die Situation auf dem Strommarkt verbessert, ein wirtschaftlicher Betrieb bedarf aber besonders guter Rahmenbedingungen beim Strommarktdesign (Investitionssicherheit). Diesbezüglich setzt sich die Regierung fortwährend dafür ein, insbesondere auch über die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), dass im Rahmen der parlamentarischen Beratungen auf Bundesebene die Rahmenbedingungen (u.a. betreffend Investitionssicherheit) für die Wasserkraft generell, aber auch für die Pumpspeicherkraftwerke im Speziellen angepasst werden.

Beim Projekt "Chlus" arbeitet die Repower mit Hochdruck daran, bis spätestens im Sommer 2023 die erforderlichen Ergänzungen zum Konzessionsdossier nachzureichen. Repower stand in diesem Zusammenhang in diesem Jahr bereits mehrfach mit den zuständigen kantonalen Fachstellen im Austausch. Sobald die Ergänzungen beim Kanton eintreffen, werden diese zeitnah unter Berücksichtigung der formellen Verfahrensvorgaben gemäss Wasserrechtsgesetz des Kantons Graubünden (BWRG) bearbeitet werden. Angestrebt wird ein Entscheid der Regierung hinsichtlich einer allfälligen Konzessionsgenehmigung im Jahr 2024.

Zu den richtplanerischen Grundlagen: Der Kanton hat den kantonalen Richtplan im Bereich Energie (KRIP-E) unter Einbezug der wichtigsten Stakeholder (u.a. Kraftwerksbetreiber und Umweltverbände) in den letzten Jahren umfassend überarbeitet. Dieser wurde im April 2023 einer breiten Öffentlichkeit zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Wasserkraft bildet im revidierten KRIP-E ein zentrales Element. Mit den darin enthaltenen Festlegungen wird unter anderem der Weiterbetrieb der bestehenden Wasserkraftwerke gesichert und die Basis für einen massvollen und umweltverträglichen Ausbau sowie die weitere Optimierung der Wasserkraft gelegt. Damit stellt sich der Kanton proaktiv für die künftige Wasserkraftnutzung auf. Die beiden im Fraktionsauftrag genannten Projekte "Lagobianco" und "Chlus" sind in der Vernehmlassungsvorlage des KRIP-E als "Festsetzung" definiert und weisen damit den höchst möglichen Koordinationsstand auf.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass in Bezug auf die richtplanerischen Grundlagen, aber auch vorausschauend mit Bezug auf die bestehende Wasserkraft im Kanton, der Kanton alles in seiner Handlungskompetenz Stehende getan hat und weiter unternehmen wird. Das Projekt "Lagobianco" wurde bereits durch den Kanton genehmigt und auch das Konzessionsgenehmigungsverfahren "Chlus" ist aktuell so aufgegleist, dass (vorbehältlich allfälliger Einsprachen) eine Entscheidung seitens der Regierung im Jahr 2024 als realistisch erscheint.

Die Regierung ist der Ansicht, mit diesen Ausführungen aufgezeigt zu haben, wie solche Grossprojekte realisiert werden können und welche unterstützende Rolle dabei der Kanton einnimmt. Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

2. Mai 2023