Gemäss der Verfassung des Kantons Graubünden sind die öffentlichen Aufgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen. Die periodische und systematische Überprüfung der Staatsaufgaben soll einerseits dazu führen, dass auf unnötige Aufgaben verzichtet wird, und anderseits sicherstellen, dass die erforderlichen Aufgaben effektiv und effizient erfüllt werden. Im Zentrum des Interesses steht dabei die Frage, wie die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen sinn- und wirkungsvoll eingesetzt werden können. Eine kritische Überprüfung der staatlichen Aufgaben und des entsprechenden Ressourcenbedarfs war zudem auch Inhalt verschiedener Vorstösse im Grossen Rat.
Die Regierung hat im Jahr 2022 eine umfassende Aufgaben- und Leistungsüberprüfung (ALÜ) durchgeführt und insgesamt 193 Optimierungsmassnahmen zur weiteren Bearbeitung verabschiedet. Die Mehrheit der Massnahmen wurde zur direkten Umsetzung freigegeben. Gewisse, vor allem organisationsübergreifende Massnahmen bedürfen jedoch im Hinblick auf eine tatsächliche Realisierung einer näheren Prüfung. Die zuständigen Verwaltungseinheiten werden die entsprechende Analyse bis Mitte 2023 vornehmen. Die Realisierung der für umsetzungswürdig beurteilten Massnahmen erfolgt im Anschluss.
Kleinere und operative Massnahmen, welche rasch und ohne nennenswerte Vorlaufzeit implementiert werden können, werden unmittelbar umgesetzt. Einzelne Massnahmen bedingen eine Verordnungs- oder gar eine Gesetzesänderung und erfordern daher eine längere Realisierungsphase. In solchen Fällen ist daher unter Umständen auch eine Umsetzung im Rahmen des Regierungsprogramms 2025–2028 denkbar.
Die Regierung betrachtet die Überprüfung der kantonalen Aufgaben und Leistungen ganz grundsätzlich als permanente Führungsaufgabe. In der jüngeren Vergangenheit wurden daher bereits laufend Verbesserungen, Prozessoptimierungen oder Reorganisationen umgesetzt. Zu nennen sind beispielsweise Umstrukturierungen im Amt für Migration und Zivilrecht, bei der Staatsanwaltschaft oder im Amt für Volksschule und Sport. Zudem wurden verschiedene verwaltungsinterne Verfahrensabläufe und Prozesse digitalisiert. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist insbesondere das Projekt «Weiterentwicklung der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER)», welches den internen Geschäftsverkehr in der kantonalen Verwaltung weitestgehend digitalisieren und dadurch zu einer effizienteren und einfacheren dienststellenübergreifenden Zusammenarbeit beitragen wird.
Detaillierte Informationen zur ALÜ sind den nachfolgend aufgeführten Unterlagen zu entnehmen.
«Bericht zur Aufgaben- und Leistungsüberprüfung (ALÜ)»
Anhang 1 «Innerhalb der letzten fünf Jahre vorgenommene Aufgabenüberprüfungen resp. Optimierungen»
Anhang 2 «Optimierungsmassnahmen Aufgaben- und Leistungsüberprüfung (ALÜ)»