Beleuchtung
Hinweise und Erklärungen
EN-111 Beleuchtung (BEG, Art. 9; BEV, Art. 22)
Die Nachweispflicht Beleuchtung gilt für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen der Gebäudekategorie III bis XII mit einer Energiebezugsfläche von mehr als 1'000 m
2. Bei unbekanntem Mieterausbau sind die Anforderungen ebenfalls einzuhalten. Der Nachweis ist nachzuliefern, sobald der Mieter bekannt ist.
Nachweisformulare
EN-111 Energienachweis "Beleuchtung"
EN-111a Einfacher Beleuchtungsnachweis
Vollzugshilfe
EN-111 Vollzugshilfe "Elektrische Energie, SIA 387/4, Teil Beleuchtung"
Das Wichtigste in Kürze
EN-111 Kurzinfo "Beleuchtung"