Eigenstromerzeugung bei Neubauten
Hinweise und Erklärungen
EN-104 Eigenstromerzeugung für Neubauten (BEG, Art. 9b; BEV, Art. 23-25)
Dieser Nachweis ist bei Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden zu erbringen. Bagatell-Erweiterungen sind befreit (siehe Vollzugshilfe EN-104). Die Elektrizität ist auf, am oder im Neubau selbst zu erzeugen. Befreit sind Gebäude an einem Standort mit einer Globalstrahlung von weniger als 1’250 kWh pro m2 und Jahr. Betreffend die Befreiung an schattigen Lagen von Neubauten ist die Karte "Globalstrahlung GR" massgebend.
Nachweisformular
EN-104 Energienachweis "Eigenstromerzeugung bei Neubauten"
Vollzugshilfe
EN-104 Vollzugshilfe "Eigenstromerzeugung bei Neubauten"
Das Wichtigste in Kürze
EN-104 Kurzinfo "Eigenstromerzeugung bei Neubauten"