Private Kontrolle
Hinweise und Erklärungen
Im Rahmen der "Privaten Kontrolle" prüfen private Fachleute für die Fachbereiche Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Klima- und Belüftungsanlagen sowie Beleuchtungsanlagen, ob eine Anlage oder ein Bauvorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und nach den bewilligten Plänen ausgeführt wurde, so dass es nach Fertigstellung vorschriftsgemäss betrieben werden kann.
Dazu nutzen Sie die Formulare «Energienachweise» und «Ausführungskontrolle». Die Bestätigungen im Rahmen der Privaten Kontrolle reichen Sie oder die Bauherrschaft an die zuständigen Baubewilligungsbehörden der Gemeinden ein.
Befugte Personen
Im Energiebereich werden die folgenden Fachbereiche der Privaten Kontrolle behandelt:
– Wärmedämmung
– Heizungsanlagen
– Klima- und Belüftungsanlagen
– Beleuchtungsanlagen
Liste der Befugten zur privaten Kontrolle.
Erteilung Befugnis
Die Befugnis zur "Privaten Kontrolle" wird durch die zentrale Kommission bei der Baudirektion Zürich an natürliche Personen erteilt. Bei einigen Fachbereichen arbeiten die Kantone Graubünden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, St. Gallen, Schwyz und Zürich im Bereich der "Privaten Kontrolle" zusammen.
Die "Private Kontrolle" muss für jeden Fachbereich einzeln beantragt werden.
Die Gesuche werden dreimal im Jahr jeweils in den Monaten April, Juli und Dezember von der Kommission Private Kontrolle geprüft. Die Erteilung einer Befugnis erfolgt im Nachgang.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung einer Befugnis zur "Privaten Kontrolle" sind:
- Erfolgreich abgeschlossener Einführungskurs
- eine ausreichende Fachausbildung oder Berufserfahrung
- ein guter Leumund
Mit einem ausländischen Diplom werden zusätzlich 3 Jahre Berufserfahrung in der Schweiz verlangt. Auskünfte zu den Zulassungsbedingungen erhalten Sie beim Sekretariat "Private Kontrolle".
Gesuchseinreichung
Einführungskurs
Voraussetzung zur Erteilung einer Befugnis für die "Private Kontrolle" ist die Absolvierung eines Einführungskurses. Dieser wird für die Fachbereiche Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Klima-/Lüftungsanlagen und Beleuchtungsanlagen als E-Learning-Kurs angeboten. Mit der Einreichung des Gesuches sind Sie automatisch für den E-Learning-Einführungskurs angemeldet. Die Zugangsdaten werden Ihnen nach Erhalt des Gesuches zugestellt. Sollten Sie noch Fragen zum Kurs haben, können Sie diese gerne über energiekurse@bd.zh.ch stellen.
Das E-Learning Tool der "Privaten Kontrolle" vermittelt einen Überblick über das Energie- und Baurecht. Der Kurs besteht aus einem Basismodul und verschiedenen Modulen.
Ausführungskontrolle
Für jeden eingereichten Energienachweis, hat die Bauherrschaft nach Abschluss der Bauarbeiten resp. der Installation und vor dem Bezug bzw. der Inbetriebnahme gegenüber der Gemeinde zu bestätigen, dass gemäss den Vorschriften resp. dem bewilligten Energienachweis gebaut wurde. Die Bestätigung hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist von der Bauherrschaft und von dem oder der Projektverantwortlichen zu unterzeichnen. Dies geschieht mit dem entsprechenden Formular Ausführungskontrolle.
Wird der Energienachweis durch einen für die "Private Kontrolle" Berechtigten durchgeführt, ist auch eine entsprechende Bauabnahme durch einen für die "Private Kontrolle" Berechtigten an die Gemeinde zu bestätigen. Es muss nicht zwingend der selbe Kontrolleur sein.
Formular für die Ausführungskontrolle
Vollzug der Privaten Kontrolle durch die Gemeinden
Die Gemeinden können das System der privaten Kontrolle gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug der privaten Kontrolle im Energiebereich vom 13. Dezember 2005 sowie deren Zusatzvereinbarung vom 17. Dezember 2012 in Baubewilligungsverfahren zulassen. Vollzugsstelle für die private Kontrolle ist der Kanton Zürich (Baudirektion). Die Gemeinden können ausserdem Private und private Organisationen zum Vollzug beiziehen und diesen namentlich Prüf-, Kontroll- und Überwachungsaufgaben übertragen.
Wird der Energienachweis durch eine für die private Kontrolle berechtigte Person durchgeführt, ist auch die entsprechende Bauabnahme durch eine für die private Kontrolle berechtigte Person an die Gemeinde zu bestätigen. Die Gemeinden führen zusammen mit dem Amt Stichprobenkontrollen durch.
Das Wichtigste in Kürze für Gemeinden
"Kurzinfo zur Privaten Kontrolle für die Gemeinden"