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Hinweise und Erklärungen

EN-101 Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes (BEG, Art. 9a; BEV, Art. 11-13)

Dieser Nachweis ist bei Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden zu erbringen. Bagatell-Erweiterungen sind befreit (siehe Vollzugshilfe EN-101).                             

Der Nachweis kann für Wohnbauten entweder mittels einer Standardlösungskombination (Formular EN-101a) oder durch einen rechnerischen Nachweis (Formular EN-101b) erbracht werden.      

Für einfache Wohnbauten ohne Kühlung kann das vereinfachte Verfahren angewendet werden. Der Nachweis erfolgt mittels dem Energienachweistool EN-101c, die Nachweise EN-102 bis EN-105 entfallen dabei.

Bei Nichtwohnbauten der Gebäudekategorien III bis XII gemäss SIA 380/1:2016 sowie bei Gebäuden mit mehreren Nutzungen, wie z.B. Gebäudekategorien I (Wohnen MFH) und III (Verwaltung), ist immer ein rechnerischer Nachweis (Formular EN-101b) erforderlich.                            

Die zu verwendenden Klimastationen der einzelnen Gemeinden sind in Anhang 5 des BEV definiert.

Nachweisformulare

EN-101a Energienachweis: Standardlösungskombination

EN-101b Energienachweis: Rechnerische Lösung
EN-101b Wegleitung "Energiebedarf- Rechnerische Lösung"

EN-101c Energienachweis: für einfache Wohnbauten-Enteb-Tool
EN-101c Wegleitung "ENteb-Tool"  

EN-101d Energienachweis: Bedarfsberechnung Lüftung

Vollzugshilfe

EN-101 Vollzugshilfe "Anforderung an die Deckung Wärmebedarf von Neubauten"

Das Wichtigste in Kürze

EN-101 Kurzinfo "Anforderung an die Deckung Wärmebedarf von Neubauten"