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Hinweise und Erklärungen

EN-102 Gebäudehülle (BEG, Art. 9a; BEV, Art. 6-8)

Der winterliche Wärmeschutz basiert auf der SIA 380/1:2016 Heizwärmebedarf.
Beim sommerlichen Wärmeschutz basieren die Anforderungen auf der SIA 180:2014 Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden.                                                           

EN-102a Einzelbauteilnachweis Wärmedämmung
Bei Neubauten sind alle Bauteile (inkl. Wärmebrücken) nachzuweisen, welche die beheizte oder gekühlte Zone lückenlos umschliessen. Bei Umbauten und Umnutzungen sind nur die betroffenen Bauteile nachzuweisen. (Grenzwerte siehe BEV, Anhang 2 und 3) 

EN-102b Systemnachweis Wärmedämmung
Bei Neubauten ist der Heizwärmebedarf für die gesamte beheizte oder gekühlte Zone nachzuweisen. Der Systemnachweis für Umbauten und Umnutzungen hat im Minimum alle Räume zu erfassen, die Bauteile aufweisen, die vom Umbau oder von der Umnutzung betroffen sind. (Grenzwerte siehe BEV, Anhang 4)

Sommerlicher Wärmeschutz               
Bei Neubauten muss der sommerliche Wärmeschutz nachgewiesen werden. Bei Räumen, die gekühlt oder eine Kühlung notwendig oder gewünscht ist, sind die Anforderungen an den g-Wert, die Steuerung und die Windfestigkeit des Sonnenschutzes nach dem Stand der Technik einzuhalten. Bei allen anderen Räumen ist nur die Anforderung an den g-Wert nach dem Stand der Technik einzuhalten. In Föhntälern gelten erhöhte Anforderungen. Neben dem einfachen Nachweis kann der sommerliche Wärmeschutz auch mittels Excel-Tool für Variante 2 erstellt werden.

Nachweisformulare

EN-102a Energienachweis "Wärmedämmung Einzelbauteilnachweis
EN-102b Energienachweis "Wärmedämmung Systemnachweis"
EN-102c Checkliste Wärmebrücken
EN-102d Fenster-Tool
Nachweis sommerlicher Wärmeschutz

Vollzugshilfe

EN-102 Vollzugshilfe "Wärmeschutz von Gebäuden"

Das Wichtigste in Kürze

EN-102 Kurzinfo "Wärmeschutz von Gebäuden"