Für die Jagd sind nur Waffen zugelassen, die vom Amt für Jagd und Fischerei kontrolliert und im Jagdpatentbüchlein des Jägers eingetragen sind.
Waffenkontrollen werden nach telefonischer Vereinbarung durch die zuständigen Wildhüter durchgeführt.
Die mit der Kontrolle der Jagdwaffen beauftragten Waffenkontrolleure sind im Verzeichnis aufgeführt.