Navigation

Inhaltsbereich

Allgemeine Informationen

Wildschutzgebiete werden auch als Wildasyle oder Jagdbanngebiete bezeichnet und sind von der Regierung festgelegte Gebiete mit totalem (allgemeine Wildschutzgebiete) oder partiellem (Hochjagdasyle, Hasenasyle etc.) Jagdverbot. Sie sind ein wichtiges Mittel der Jagdplanung. Die vom Bundesrat bezeichneten Eidgenössischen Jagdbanngebiete sowie der Schweizerische Nationalpark sind ebenfalls Wildschutzgebieten. In Wildschutzgebieten ist die Jagd eingeschränkt oder ganz verboten. Das Ziel sind gesunde naturnahe Wildbestände durch geregelte und geplante Jagden. Die Markierung der Wildschutzgebiete sind gelb/rote Zeichen. Sie markieren die Wildschutzgebietsgrenzen und nicht Wanderwege.

740.200 Verordnung über die Wildschutzgebiete (VWSG) mit Anhang 1: Grenzbeschriebe

Karten Wildschutzgebiete