Subventionierte Bauten
Die Aufgabe des Hochbauamtes im Bereich Beitragswesen umfasst die Beratung bei der Einleitung der Projektierung, die Prüfung der Projekte und die Antragstellung an die zuständige Dienststelle. Voraussetzung für die Einleitung eines Bauvorhabens ist das Vorliegen eines Bedarfsnachweises bzw. ein vom zuständigen Departement oder von der Regierung genehmigtes Raumprogramm. Die Zuständigkeit beim Hochbauamt liegt beim Projektleiter Dominik Meister.
Bauten für betagte Menschen
Alters- und Pflegeheime sowie Pflegegruppen
Zuständige Dienststelle: Gesundheitsamt
Marion Barandun, Tel. +41 81 257 26 45
Marion.Barandun@san.gr.ch
Checkliste für Bauten nach dem Krankenpflegegesetz
Richtraumprogramm Alters- und Pflegeheime
Richtraumprogramm Dementenstationen in Alters- und Pflegeheimen
Richtraumprogramm Pflegegruppen
Bauten für Menschen mit Behinderung
Sonderschulen/Sonderschulheime
Zuständige Dienststelle: Amt für Volksschule und Sport
Marc Stauffer, Tel. +41 81 257 30 50
marc.stauffer@avs.gr.ch
Wohn-, Arbeits- und Tagesstrukturplätze Erwachsene
Zuständige Dienststelle: Sozialamt
Daniel Kistler, Tel. +41 81 257 26 63
daniel.kistler@soa.gr.ch
Checkliste Genehmigungsverfahren Sonderschulen
Richtraumprogramm Bauten für Massnahmen der Sonderschulung
Checkliste Genehmigungsverfahren Erwachsenenbereich
Richtraumprogramm Bauten für Menschen mit Behinderung
Bauten für die Bildung
Berufsschulen
Zuständige Dienststelle: Amt für Berufsbildung
Evelyne Müller, Tel. +41 81 257 27 62
evelyne.mueller@afb.gr.ch
Weiterführende Bildungsangebote Hochschulen
Zuständige Dienststelle: Amt für Höhere Bildung
Edmund Höllrigl, Tel. +41 81 257 61 71
edmund.hoellrigl@ahb.gr.ch
Checkliste Genehmigungsverfahren im Bildungsbereich
Richtraumprogramm Berufsschulen