Unbegleiteter kombinierter Verkehr UKV
Gemäss schweizerischer Verkehrsregelverordnung VRV sind im unbegleiteten kombinierten Verkehr (Container, Wechselaufbau) Betriebsgewichte bis 44 Tonnen gestattet. Bisher konnten Vor- und Nachlauffahrten im UKV mit 44 Tonnen Gesamtgewicht nur aufgrund einer kantonalen Sonderbewilligung durchgeführt werden.
Neu müssen die Fahrzeugführer nur der Nachweispflicht, dass ein Vor- oder Nachlauf zu einem unbegleiteten kombinierten Verkehr durchgeführt wird, mittels Reservationsbestätigung oder von der Bahn abgestempeltem Frachtbrief nachkommen. In Graubünden können nur die Nationalstrasse A13 und Teile des Hauptstrassennetzes für diesen Verkehr freigegeben werden.