Näherbauten, Zufahrten, Zugänge, Parkplätze usw.
Die Erstellung, die wesentliche Umgestaltung oder Nutzungsänderung von Bauten und Anlagen an Kantonsstrassen und Nationalstrassen sind bewilligungspflichtig. Das Tiefbauamt Graubünden überprüft, ob ein Bauvorhaben der kantonalen Strassengesetzgebung entspricht. Wenn die gesetzlichen Abstandsvorschriften nicht eingehalten oder die Baulinien nicht beachtet werden können, wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gegeben sind.
Die Erstellung und die Änderung von Zugängen und Zufahrten an Kantonsstrassen bedürfen der Bewilligung des Tiefbauamtes Graubünden. Eine Bewilligung ist auch erforderlich, wenn ein bestehender Anschluss einem wesentlich grösseren oder andersartigen Verkehr dienen soll.
Bauvorhaben an Kantons- oder Nationalstrassen sind Vorabklärungspflichtig (Art. 52 Abs. 2 KRVO). Beabsichtigen Sie, eine Baute oder Anlage an einer Kantons- oder Nationalstrasse zu erstellen, einer wesentlichen Umgestaltung oder Zweckänderung zu unterziehen, so ist dem Tiefbauamt Graubünden ein begründetes Gesuch mit den notwendigen Planunterlagen zur Vorabklärung einzureichen. Verwenden Sie bitte dafür unser standardisiertes Formular und reichen Sie dieses vollständig ausgefüllt beim zuständigen Bezirk ein. Nach erfolgter Vorabklärung und Bereinigung reichen Sie das Gesuch zusammen mit unserer Stellungnahme und den Baugesuchunterlagen bei der Standortgemeinde ein. So ist sichergestellt, dass Sie unsere Stellungnahme oder die nachgesuchte Bewilligung baldmöglichst erhalten.
Gesuchsformular
Gesuch für Näherbauten, Zufahrten, Zugänge, Parkplätze usw.