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Nein. Weder der Rechnungsführer bzw. der Fourier noch unser Amt dürfen nachdienstlich EO-Karten ausstellen. Sie müssen mit derjenigen AHV-Ausgleichskasse Kontakt aufnehmen (AHV-Ausweis, Telefonbuch), welcher Sie Beiträge zahlen und eine Ersatzkarte verlangen. Das weitere Vorgehen wird Ihnen die AHV-Ausgleichskasse erklären.

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