Aufgebot zu einem Dienstanlass
Das persönliche Aufgebot enthält alle detaillierten Informationen zum bevorstehenden Anlass und wird Ihnen spätestens 6 Wochen vor Anlassbeginn zugestellt.
Dienstverschiebung / Dienstverhinderung (Krankheit, Unfall etc.)
Es besteht kein Anspruch auf Dienstverschiebung. Verschiebungsgesuche werden nur in begründeten, zwingenden Ausnahmefällen bewilligt. Diese sind spätestens drei Wochen vor Kursbeginn schriftlich an die aufbietende Stelle zu richten. Gesuche des Arbeitgebers sind nur dann rechtlich zulässig, wenn diese vom Schutzdienstpflichtigen ebenfalls unterschrieben sind.
Einrückungspflichtige, die sich krank fühlen, jedoch reisefähig sind, haben sich am Einrückungstag (wenn vorhanden mit Arztzeugnis) beim Kursleiter zu melden. Wer nicht reisefähig ist, hat dies der aufbietenden Stelle unverzüglich telefonisch mitzuteilen unter 081 257 35 54. Das Dienstbüchlein sowie ein ärztliches Zeugnis, welches die Reiseunfähigkeit ausdrücklich bestätigt, ist in einem verschlossenen Umschlag zuzustellen.
Dienstverschiebungs- / Urlaubsgesuch
Die Dienstverschiebungs- / Urlaubsgesuche können Sie neu über das Online-Formular einreichen. Dieses finden Sie hier.
Schutzdienstpflicht, Aufgebot, Rechte, Pflichten und Ausbildung werden im 3. Titel des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (520.1) geregelt und in der Verordnung über den Zivilschutz (520.11) präzisiert.