Wie muss ich vorgehen, wenn ich mich von einem Kurs, zu dem ich die Dienstvoranzeige oder sogar schon das Aufgebot erhalten habe, dispensieren möchte?
Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens 3 Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches und begründetes Gesuch einreichen. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht jedoch nicht. Die aufbietende Stelle entscheidet dann über das Gesuch. Solange aber das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter. (ZSV, Art. 6a)
Ein entsprechendes Formular finden sie unter Downloads.
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