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In der normalen Lage können Schutzbauten grundsätzlich vielfältig genutzt werden. Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz gestellten Anforderungen hinsichtlich der Schutzbaukontrollen, des Unterhalts, der Werterhaltung und der Betriebsbereitschaft sind jedoch zu berücksichtigen. Der Schutzraum muss innert 5 Tagen durch Laien bezugsbereit gemacht werden können.


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