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Die Schutzräume haben zu gewährleisten, dass

  • in einem Abstand vom Explosionszentrum einer Atomwaffe, in dem der Luftüberdruck auf 1 bar abgenommen hat, das Überleben der Insassen sichergestellt ist,
  • ein Nahtrefferschutz gegen konventionelle Waffen besteht,
  • durch künstliche Belüftung und Filter das Eindringen von chemischen und biologischen Kampfstoffen verhindert wird.


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