Das Gesundheitsamt unterstützt Projekte, die Gesundheitsförderung und Prävention im Kanton Graubünden stärken und zur Strategie des kantonalen Gesundheitswesens passen.
Gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Gesundheitsgesetzes kann der Kanton Graubünden finanzielle Beiträge an Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention leisten. Die Beitragsbemessung erfolgt aufgrund der Auswertung des Gesuches. Beitragsgesuche sind bei der Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention des Gesundheitsamtes einzureichen.
Beitragsberechtigt sind Projekte, die im Kanton Graubünden umgesetzt werden bzw. die Bündner Bevölkerung als Zielgruppe im Fokus haben. Welche weiteren Kriterien erfüllt sein müssen, erfahren Sie im entsprechenden Leitfaden. Alle notwendigen Dokumente stehen hier zum Download bereit.
Dokumente für Schulen
Leitfaden zum Beitragsgesuch Schulen
Formular Beitragsgesuch Schulen
Wegleitung zum Projektbeschrieb Schulen
Formular Schlussdokumentation Schulen
Leitfaden – Einführung ausgewogener Pausenkiosk Zyklus 2 (5./6. Klasse) und Zyklus 3
Dokumente für nichtschulische Trägerschaften
Leitfaden zum Beitragsgesuch
Formular Beitragsgesuch
Wegleitung zum Projektbeschrieb
Formular Schlussdokumentation
Keine finanzielle Unterstützung
Keine finanzielle Unterstützung erfahren:
- Projekte mit kommerziellem Charakter
- Projekte die bereits durch den Kanton unterstützt werden (keine doppelte Subventionierung) z.B.
- Sportförderung durch den Sport-Fonds www.avs.gr.ch
- Tourismus- und Wirtschaftsförderung www.awt.gr.ch
- Beiträge Langsamverkehr www.langsamverkehr.gr.ch
- Projekte die im Konflikt zu Aktivitäten des Gesundheitsamtes oder dessen Partnern stehen
- Jährliche Sporttage bzw. Sportlager
- Jährliche Herbst- und Frühlingsausflüge
- Bewegungs- und Unterrichtsmaterial für Pausenplatz und Klassenzimmer