Referenztarife 2023/2024
Für ausserkantonale, stationäre Behandlungen gemäss Art. 41 Abs. 1bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) von Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Graubünden in Spitälern ohne Leistungsauftrag des Kantons Graubünden jedoch mit entsprechendem Leistungsauftrag des Standortkantons werden bis auf Weiteres rückwirkend ab dem 1. April 2024 anteilsmässig von der öffentlichen Hand und von den Krankenversicherern (55 Prozent öffentliche Hand / 45 Prozent Krankenver-sicherer) die jeweils für das entsprechende Spital geltenden Tarife vergütet, höchstens aber die folgenden Referenztarife:
Übersicht Referenztarife 2021 - 2024 (Stand 16.04.2024)
Regierungsbeschluss Referenztarife ab 1. April 2024
Regierungsbeschluss Referenztarife ab 1. Januar 2023
Regierungsbeschluss Referenztarife ab 1. Januar 2022
Regierungsbeschluss Referenztarife ab 1. Januar 2021
Regierungsbeschluss Referenztarife ab 1. Januar 2020