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Benutzung von elektrischen Trendfahrzeugen

Der Boom zu trendigen Fortbewegungsmitteln geht stetig weiter. Es ist nicht zu übersehen, dass Schülerinnen und Schüler im Kanton Graubünden auf ihrem Schulweg und in ihrer Freizeit zusehends auch Elektro-Trendfahrzeuge verwenden, sei es ein E-Bike, ein E-Trotti, ein Elektro-Scooter oder andere. In diesem Zusammenhang stellen wir vermehrt Fehlverhalten fest, welche meist auf Unwissenheit zurückzuführen sind.

Aus diesen Gründen möchten wir Sie gerne über die wichtigsten Vorschriften informieren:

  • Sämtliche E-Trendfahrzeuge dürfen erst ab dem 14. Altersjahr benutzt werden. Zudem muss man im Besitz des Führerausweises der Kat. M (Mofa) oder Kat. G (land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge) sein. Personen über 16 Jahre benötigen nur einen Führerschein der Kat. M oder Kat. G. für schnelle E-Bikes.
  • Das Benutzen des Trottoirs mit E-Trendfahrzeugen ist nicht gestattet, sie gehören auf die Strasse (Verkehrsregeln und Fahrverhalten analog Fahrräder).
  • Bei handelsüblichen E-Trendfahrzeugen handelt es sich um einplätzige Fahrzeuge. Fahrten zu zweit oder durch mehrere Personen gleichzeitig sind nicht erlaubt.
  • Auch am Tag müssen E-Trendfahrzeuge mit Licht fahren.
  • Ein Helm ist nicht in jedem Fall obligatorisch, wird aber stets empfohlen.
  • E-Trendfahrzeuge, wie Elektro-Smartwheel (Hoverboard), Elektro-Einrad (Monowheel) und Elektro-Skateboard haben keine Fahrzeugzulassung und dürfen auf öffentlichen Strassen nicht benutzt werden.