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Benutzung von elektrischen Trendfahrzeugen
Der Boom zu trendigen Fortbewegungsmitteln geht stetig weiter. Es ist nicht zu übersehen, dass Schülerinnen und Schüler im Kanton Graubünden auf ihrem Schulweg und in ihrer Freizeit zusehends auch Elektro-Trendfahrzeuge verwenden, sei es ein E-Bike, ein E-Trotti, ein Elektro-Scooter oder andere. In diesem Zusammenhang stellen wir vermehrt Fehlverhalten fest, welche meist auf Unwissenheit zurückzuführen sind.
Aus diesen Gründen möchten wir Sie gerne über die wichtigsten Vorschriften informieren:
- Sämtliche E-Trendfahrzeuge dürfen erst ab dem 14. Altersjahr benutzt werden. Zudem muss man im Besitz des Führerausweises der Kat. M (Mofa) oder Kat. G (land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge) sein. Personen über 16 Jahre benötigen nur einen Führerschein der Kat. M oder Kat. G. für schnelle E-Bikes.
- Das Benutzen des Trottoirs mit E-Trendfahrzeugen ist nicht gestattet, sie gehören auf die Strasse (Verkehrsregeln und Fahrverhalten analog Fahrräder).
- Bei handelsüblichen E-Trendfahrzeugen handelt es sich um einplätzige Fahrzeuge. Fahrten zu zweit oder durch mehrere Personen gleichzeitig sind nicht erlaubt.
- Auch am Tag müssen E-Trendfahrzeuge mit Licht fahren.
- Ein Helm ist nicht in jedem Fall obligatorisch, wird aber stets empfohlen.
- E-Trendfahrzeuge, wie Elektro-Smartwheel (Hoverboard), Elektro-Einrad (Monowheel) und Elektro-Skateboard haben keine Fahrzeugzulassung und dürfen auf öffentlichen Strassen nicht benutzt werden.
Merkblatt "Was gilt bei e-Trendfahrzeugen"
Angebot für Kinder und Jugendliche
Nebst Referaten und Schulungen für Private, Institutionen und Unternehmen führen wir an den Schulen im Kanton Graubünden Unterricht zu verkehrs- und kriminalpolizeilichen Themen durch.
Kindergarten: Erste Schritte im Strassenverkehr
Damit die Kinder die ersten Schritte im Strassenverkehr sicher meistern können, zeigen wir ihnen im Verkehrsunterricht, wie sie sich zu Fuss im Strassenumfeld bewegen sollen. Unter Anleitung des Verkehrsinstruktors oder der Verkehrsinstruktorin üben sie unter anderem das richtige Verhalten auf dem Trottoir, am Fussgängerstreifen und beim Überqueren der Strasse.
So ist der Verkehrsunterricht im Kindergarten aufgebaut:
Schwerpunkte:
"Warta-Luaga-Losa-Laufa" / Verhalten am Fussgängerstreifen, Gehen auf dem Trottoir, Überqueren der Fahrbahn, Sichtbarkeit (Leuchtgurt/Leuchtweste)
Umfang Kindergarten:
2 Lektionen Anschauungsunterricht im Kindergarten und praktisches Üben auf der öffentlichen Strasse
Hinweis für die Eltern/Erziehungsberechtigten
Unser Verkehrsunterricht ersetzt nicht den wichtigen Teil: die Grundkenntnisse des Strassenverkehrs, die Sie den Kindern vermitteln müssen. Wenn Sie das richtige Verhalten regelmässig auf dem Nachhauseweg vom Kindergarten und in der Freizeit üben, fördert das die Selbständigkeit Ihrer Kinder im Strassenverkehr.
Mehr zum Thema "Kinder auf dem Schulweg"
Erste Klasse: Unterwegs zu Fuss
Auf dem Schulweg sammeln Kinder wichtige Erfahrungen: Sie schliessen Freundschaften, lernen den Umgang mit Konflikten und üben das richtige Verhalten im Strassenverkehr. Im Verkehrsunterricht thematisieren wir das sichere Verhalten und die wichtigsten Regeln und Signale für Fussgängerinnen und Fussgänger, Kickboards und Co.
Ziel ist, dass die Kinder den Schulweg selbstständig und sicher bewältigen können. Als Vorbereitung auf die ersten Fahrversuche mit dem Fahrrad auf der öffentlichen Strasse besuchen die Schülerinnen und Schüler teils schon in der 1. Klasse erstmals den Schüler-Verkehrsgarten.
So ist der Verkehrsunterricht in der ersten Klasse aufgebaut:
Schwerpunkte:
"Warta-Luaga-Losa-Laufa" / Verhalten am Fussgängerstreifen, Überqueren der Fahrbahn, einfache Gefahrensituationen erkennen
Umfang 1. Klasse:
2 Lektionen Anschauungsunterricht im Schulzimmer und praktisches Üben im Strassenumfeld
Hinweis für die Eltern/Erziehungsberechtigten:
Bereiten Sie das Kind auf den Schulweg vor: Üben Sie mit ihm den Weg, zeigen und erklären Sie ihm spezielle Situationen. Thematisieren Sie auch, dass es immer dieselbe Route wählen soll. So bringen Sie Ihrem Kind das richtige Verhalten auf und neben der Strasse bei und es lernt, den Schulweg zu Fuss und später mit dem Velo allein zu bewältigen.
Mehr zum Thema: "Kinder auf dem Schulweg"
2. bis 5. Klasse: Unterwegs mit dem Velo – Verkehrsregeln kennen
Von der 2. bis zur 5. Klasse steht das Velo im Zentrum unseres Verkehrsunterrichts. Schritt für Schritt lernen die Kinder, sich auf zwei Rädern sicher im Strassenverkehr zu bewegen.
Dem praktischen Velofahrunterricht im temporären Schüler-Verkehrsgarten – welchen die Schülerinnen und Schüler innerhalb ihrer Primarschulzeit mindestens einmal besuchen können – und auf der öffentlichen Strasse kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Neben den Regeln und Vorschriften lernen die Kinder insbesondere, Gefahrensituationen im Strassenraum frühzeitig zu erkennen, das eigene Verhalten situativ anzupassen und so Unfälle zu vermeiden. Mit Lernkontrollen während dem Unterricht überprüfen wir dabei die theoretischen Grundkenntnisse.
So ist der Verkehrsunterricht in der 2. bis zur 5. Klasse aufgebaut:
Umfang 2. Klasse:
2 Lektionen Theorie im Schulzimmer
Schwerpunkte:
Verhalten am Fussgängerstreifen / beim Überqueren der Fahrbahn ("Warta-Luaga-Losa-Laufa"), einfache Gefahrensituationen erkennen, Regeln und Signale für Fussgängerinnen und Fussgänger, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer und fahrzeugähnliche Geräte (fäG), Ausrüstung und Sichtbarkeit, Notrufnummern
Umfang 3. Klasse:
2 Lektionen Theorie im Schulzimmer
Schwerpunkte:
Strassensignale, Notrufnummern
Umfang 4. Klasse
2 Lektionen Theorie im Schulzimmer
Schwerpunkte:
Velo- und Schutzausrüstung (Helm), richtiges Verhalten beim Abbiegen / beim Fahrstreifenwechsel / im Kreisverkehr, Notrufnummern
Umfang 5. Klasse:
2 Lektionen Theorie im Schulzimmer; je nach Bedarf zusätzlich 1 Lektion Velofahrpraxis auf öffentlicher Strasse
Schwerpunkte:
Vortrittsregeln, Gefahrensituationen, "Toter Winkel", Fahren mit dem Velo auf der Strasse (je nach Bedarf): Geschwindigkeit, Spurgestaltung, Blicktechnik, Zeichengabe, Bremstechnik, richtiges Verhalten beim Abbiegen / beim Fahrstreifenwechsel / im Kreisverkehr, Notrufnummern
Hinweis für die Eltern/Erziehungsberechtigten
Sich sicher mit dem Velo im Strassenverkehr zu bewegen, muss gelernt sein. Helfen Sie Ihrem Kind dabei, indem Sie mit ihm regelmässig das Velofahren und das richtige Verhalten im Strassenverkehr üben. Die wichtigsten Unterlagen und einfache praktische Übungen finden Sie hier: Verkehrsinstruktion
Schülerverkehrsgarten
Im Rahmen der alljährlichen Ausbildung im Bereiche der Verkehrsinstruktion, sind die Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei Graubünden während einem Schuljahr an ca. 4 bis 6 Standorten mit dem temporären Schülerverkehrsgarten in verschiedenen Regionen vom Kanton unterwegs. Das Ziel ist, dass jede Primarschülerin und jeder Primarschüler während seiner Schulzeit mindestens einmal in den Genuss der Schulung im Verkehrsgarten kommt.
Im temporären Verkehrsgarten bzw. auf einem abgesicherten Platz (Schonraum) werden sämtliche Primarklassen während einer Stunde das Radfahren praktisch üben und erlernen. Ebenso werden die wichtigsten Signalisationen und Vortrittsregeln, welche auf der Strasse angetroffen werden, erlernt und instruiert.
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