Vollzug der flankierenden Massnahmen
Aufgrund der Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU entfallen seit 2004 generelle Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen wie auch der Inländervorrang. Zum Schutz der Arbeits- und Lohnbedingungen wurden deshalb sogenannte flankierende Massnahmen erlassen:
- Regelung der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen von Arbeitskräften, welche von Unternehmen mit Sitz im Ausland in die Schweiz entsandt werden
- Möglichkeit der erleichterten Einführung von Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen im Falle von wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen
- Erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen über Löhne und Arbeitszeit im Falle von wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen
- Ausschluss von ausländischen Arbeitgebenden vom Schweizer Markt bei Verstoss gegen Schweizer Gesetze durch sogenannte Dienstleistungsverbote
Branchen ohne ave GAV oder nicht regulierte Branchen
- In Branchen ohne allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) kontrolliert das KIGA im die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen. Sie nimmt diese Aufgaben im Auftrag der tripartiten Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben des Kantons Graubünden (TPK) wahr.
- Die Kontrollen konzentrieren sich auf Risikobranchen, welche von der kantonalen TPK und der TPK Bund periodisch definiert werden.
weitere Informationen erhalten Sie beim KIGA Graubünden:
Tel: 081 257 23 53 Mail:
info.arbeitsbedingungen@kiga.gr.ch