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Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA) umschreibt verschiedene Formen von Schwarzarbeit: In der Regel werden bei Schwarzarbeit:

  • keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.),
  • keine Arbeitsbewilligungen eingeholt,
  • kein Lohn und kein Umsatz versteuert,
  • unrechtmässig Arbeitslosengelder bezogen und
  • keine Quellensteuer abgerechnet.

Wer Hinweis darauf hat, dass jemand in seinem Umfeld Schwarzarbeit leistet oder ermöglicht, kann dies mit nachfolgendem Formular melden.