Vollzug Schwarzarbeitsgesetz
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA) umschreibt verschiedene Formen von Schwarzarbeit: In der Regel werden bei Schwarzarbeit:
- keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.),
- keine Arbeitsbewilligungen eingeholt,
- kein Lohn und kein Umsatz versteuert,
- unrechtmässig Arbeitslosengelder bezogen und
- keine Quellensteuer abgerechnet.
Wer Hinweis darauf hat, dass jemand in seinem Umfeld Schwarzarbeit leistet oder ermöglicht, kann dies mit nachfolgendem Formular melden.