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Unter häuslicher Gewalt versteht man körperliche, psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt, die innerhalb der Familie oder in einer aktuellen oder aufgelösten Paarbeziehung vorkommt, unabhängig davon, ob der Täter bzw. die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte. Häusliche Gewalt ist strafbar und wird in der Schweiz seit 2004 von Amtes wegen verfolgt.

 

Beispiele für häusliche Gewalt sind:

  • Beschimpfen, einschüchtern, erniedrigen, bedrohen
  • Schlagen, treten, beissen, würgen, Gegenstände nachwerfen, verbrennen
  • Familien- und Aussenkontakte verbieten
  • Zu sexuellen Handlungen zwingen
  • Zu Hause einsperren
  • Verfolgen, belästigen, auflauern
  • Den Lohn wegnehmen
  • Zur Heirat zwingen

Hilfe und Unterstützung

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Koordinationsstelle Häusliche Gewalt.

Teilnahme an den Aktionstagen gegen häusliche Gewalt

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt

Die Schweiz ist dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) beigetreten. Die Istanbul-Konvention ist ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie ein umfassendes und koordiniertes Vorgehen bilden die Grundlagen des Übereinkommens. Die Istanbul-Konvention ist für die Schweiz seit 1. April 2018 in Kraft.

Der Kanton Graubünden hat basierend auf den Forderungen der Istanbul-Konvention eine kantonale Strategie zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt in Graubünden erarbeitet.

Die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt koordiniert die Umsetzung der kantonalen Strategie und sorgt im Kanton Graubünden für eine interdisziplinäre und professionelle Zusammenarbeit im Bereich Häusliche Gewalt.