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Für Organisationen

Für die Finanzierung gemeinnütziger Arbeit stehen verschiedene Mittel zur Verfügung: Erträge aus dem Alkoholzehntel des Bundes, der Alkoholpatentgebühren des Kantons, der Bettagskollekte sowie der Dr. Stephan à Porta-Stiftung.

Gemeinnützige Organisationen können beim Sozialamt finanzielle Mittel für soziale Projekte oder Tätigkeiten beantragen. Bitte verwenden Sie für das Gesuch das Gesuchsformular Projektbeitrag oder das Gesuchsformular Betriebsbeitrag. Die Gesuche müssen bis am 31. Dezember beim Sozialamt eintreffen. Der Entscheid über die Verteilung erfolgt in der Regel im Mai des folgenden Jahrs.

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