Für Organisationen
Für die Finanzierung gemeinnütziger Arbeit stehen verschiedene Mittel zur Verfügung: Erträge aus dem Alkoholzehntel des Bundes, der Alkoholpatentgebühren des Kantons, der Bettagskollekte sowie der Dr. Stephan à Porta-Stiftung.
Gemeinnützige Organisationen können beim Sozialamt finanzielle Mittel für soziale Projekte oder Tätigkeiten beantragen. Bitte verwenden Sie für das Gesuch das Gesuchsformular Projektbeitrag oder das Gesuchsformular Betriebsbeitrag. Die Gesuche müssen bis am 31. Dezember beim Sozialamt eintreffen. Der Entscheid über die Verteilung erfolgt in der Regel im Mai des folgenden Jahrs.
Für Einzelpersonen
Diverse Stiftungen und Fonds helfen Personen und Familien in Graubünden, die sich in einer Notlage befinden.
Die regionalen Sozialdienste prüfen Ihre Situation und unterstützen Sie beim Einreichen eines Gesuchs. Haben Sie Fragen oder Probleme? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bitte wenden Sie sich an den regionalen Sozialdienst in Ihrer Region.
Zur Übersicht über die regionalen Sozialdienste im Kanton Graubünden.
Boner-Stiftung
Die Stiftung unterstützt notleidende Personen. Das Sozialamt verwaltet den von der Stiftung zur Verfügung gestellten Betrag und erstattet dem Stiftungsrat jährlich Bericht über die Auszahlungen.
Casal Bernard-Stiftung
Die Stiftung unterstützt Personen und Familien, die in Not geraten sind, mit einmaligen oder sich jährlich wiederholenden finanziellen Leistungen. Die Stiftung unterstützt ausschliesslich Bürgerinnen und Bürger des Kantons Graubünden. Insbesondere jüngere, ältere und kranke Menschen, Menschen mit Behinderung sowie begabte Personen, denen die Mittel für eine berufliche Ausbildung fehlen. Der Stiftungsrat entscheidet quartalsweise auf Antrag des Sozialamts über Gesuche.
Legat Willy-Bezzola
Mit den finanziellen Mittel werden Menschen in sozialer Not im Engadin, Bergell und Puschlav unterstützt. Über Gesuche wird wöchentlich entschieden.
R. & M. Bollinger-Stiftung
Die Stiftung hilft sozial benachteiligten Kindern, insbesondere in den Berggebieten. Sie unterstützt die Kinder durch finanzielle oder materielle Beiträge (z.B. Spielzeug, Sportgeräte). Der Stiftungsrat entscheidet monatlich auf Antrag des Sozialamts über Gesuche.
Sozialhilfefonds
Der Sozialhilfefonds überbrückt akute Notlagen von Personen und Familien. Über Gesuche wird wöchentlich entschieden.
Stiftung Winterhilfe Graubünden
Die Stiftung hilft vorübergehend in eine wirtschaftliche und soziale Notlage geratenen Familien und Personen mit finanziellen oder materiellen Leistungen (z.B. Kleider, Bett, Schulsack). Über Gesuche wird wöchentlich entschieden.