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Brücke ReichenauReichenau, Rheinbrücke. Foto DPG 2015

 

Aufgabe der denkmalpflegerischen Bauberatung
Die Aufgabe der denkmalpflegerischen Bauberatung besteht darin, Eigentümerschaften von wertvollen historischen Bauten und Anlagen hinsichtlich Substanzerhalt und -pflege zu beraten. Dabei wird nicht nur die ursprüngliche Bausubstanz berücksichtigt, sondern es werden auch die verschiedenen Spuren der Veränderung im Laufe der Zeit betrachtet und gewürdigt.

 

Die Bauberatung der Denkmalpflege beschränkt sich nicht nur auf substanzschonende Restaurierungen. Respektvoller Umgang mit historischer Bausubstanz kann auch Veränderungen beinhalten. Ein behutsamer Wandel ist die Fortschreibung der Geschichte eines Bauwerks. Radikale Eingriffe in die historische Substanz schutzwürdiger Objekte, z.B. Auskernungen oder eine tiefgreifende Veränderung der baulichen Grundstruktur, zerstören hingegen die Kontinuität des Denkmals und so das Denkmal selbst.

Wo ein Substanzerhalt nicht oder nur begrenzt möglich ist, weil der Zustand des Bauwerks oder veränderte Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer nach neuen Lösungen verlangen, suchen unsere Mitarbeitenden mit der Bauherrschaft nach Möglichkeiten einer baulichen Anpassung, die mit dem Denkmalwert vereinbar ist.

Wird aufgrund höher gewichteter öffentlicher Interessen der Ersatz von schutzwürdiger Bausubstanz gefordert, so sollte jener die Qualitäten des Bestands aufzuwiegen vermögen. Mittels einer Analyse werden vorgängig die baulichen, räumlichen und sozial wirksamen Qualitäten festgehalten und als Grundlage für die Entwicklung eines neuen Projekts verwendet. In solchen Prozessen bietet die Bauberatung, etwa durch die Mitwirkung in Fachausschüssen, ebenfalls Wissen und Erfahrungswerte an.

 

Kontaktaufnahme mit der Bauberatung
Um einen angemessenen Umgang mit den Bauwerken unserer Vorfahren zu finden, ist es notwendig, vor Ausarbeitung eines Projekts entweder mit der Gemeindebehörde oder auch direkt mit der für die Region zuständigen Bauberaterin resp. dem Bauberater der Denkmalpflege in Kontakt zu treten. Ist das betreffende Objekt noch nicht dokumentiert, wird dies veranlasst, um den Schutzwert und entsprechende Schutzziele zu definieren. Anschliessend kann ein Projekt ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Mit der frühzeitigen Bekanntmachung einer Veränderungsabsicht an wertvollen historischen Bauwerken bei der Gemeindebehörde und der Denkmalpflege erhalten Bauwillige Planungssicherheit. Gleichzeitig treten sie in einen aufschlussreichen Dialog über die Bedeutung des historischen Bauwerks und dessen Potenzial ein. Eigentümerinnen und Eigentümer historischer Bauten sind deshalb aufgefordert, im Idealfall bereits vor Ausarbeitung eines konkreten Projekts den Kontakt mit der Bauberatung aufzunehmen.

Für die Umsetzung von Restaurierungsprojekten verfügen unsere Mitarbeitenden über Kontakte zu entsprechend geschulten Handwerkern, Restauratoren und Materiallieferanten, die bei Bedarf beigezogen werden können. Für Massnahmen, die dem Erhalt und der Pflege historischer Bausubstanz dienen, kann bei der Denkmalpflege ein Beitragsgesuch gestellt werden.

 

Gebietszuteilung

Beitragsgesuch

Erläuterung zum Beitragsgesuch 

Merkblatt Schindeldächer

Schlussdokumentation und Schlussabrechnung