Aufgabe im öffentlichen Interesse
Denkmalpflege ist eine Aufgabe des öffentlichen Rechts. Sie stützt sich in Graubünden auf das Kantonale Natur- und Heimatschutzgesetz (KNHG). Das KNHG bezeichnet neben Einzelbauten und Gebäudegruppen auch wertvolle Ortsbilder als Schutzobjekte im Zuständigkeitsbereich der Denkmalpflege.
Das öffentliche Interesse am Erhalt und an der Pflege von Schutzobjekten bezweckt, anhand ausgewählter Einzelbauten, Baugruppen und Ortsbilder die Geschichte des Kantons und seiner Gemeinden in ihrem Facettenreichtum unmittelbar erlebbar zu machen. Die authentischen Zeugnisse sollen auch kommenden Generationen zur Beantwortung von Fragen an ihre Geschichte zur Verfügung stehen.
Kantonales Natur- und Heimatschutzgesetz (KNHG)
Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV)